eHBA, ePA & Co.: Akzeptanz der Ärzte nicht gefährden

Digitalisierung

Mit einem einfachen Satz hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf dem 124. Deutschen Ärztetag ein wichtiges Signal zu den drohenden Sanktionen bei nicht fristgerechter Ausstattung mit Komponenten der elektronischen Patientenakte gesendet: „Da, wo es objektiv nicht geleistet werden kann, soll es auch keine Sanktionen geben“.

Bei der Eröffnungsveranstaltung diskutierte er mit Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt – moderiert von Deutschlandfunk-Moderator Jürgen Zurheide – unter anderem über die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung.

Mit seiner Aussage auf dem Ärztetag bezog sich Spahn auf die gesetzlich vorgegebenen Sanktionen, die dann greifen, wenn Vertragsärztinnen und Vertragsärzte – auch ohne eigenes Verschulden – bis zum 30. Juni 2021 nicht über die erforderlichen Komponenten verfügen, um auf die elektronische Patientenakte (ePA) zuzugreifen.

Das betrifft insbesondere den elektronische Heilberufsausweis (eHBA), das für die ePA notwendige Konnektor-Update sowie ein entsprechend angepasstes Praxisverwaltungssystem. Eine Garantie, dass alle Betroffenen fristgerecht mit den erforderlichen Komponenten ausgestattet sein werden, könne nicht geben. Aber eine Garantie, dass es bei vielen klappen könnte, sei durchaus drin. „Dann wird es schrittweise anwachsen“, sagte Spahn.

Reinhardt hatte zuvor betont, dass die Ärzteschaft den Chancen der Digitalisierung durchaus positiv gegenüberstehe – vorausgesetzt, die Details der Digitalisierung seien sinnvoll geregelt. Probleme bereiteten aktuell die gesetzlich festgelegten und sanktionsbehafteten Fristen bei der Einführung digitaler Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Solange nicht gewährleistet werden könne, dass zu einem bestimmten Stichtag die Technik funktioniere, könne das auch nicht sanktioniert werden, so Reinhardt.

Die Bundesärztekammer steht deshalb mit dem Bundesgesundheitsministerium im Austausch, um die von Spahn auf dem Ärztetag angekündigten Ausnahmen von den Sanktionen zu konkretisieren. Das Ministerium hat nun schriftlich bestätigt, dass es genügen wird und mit Blick auf die gesetzliche Regelung „noch vertretbar“ sei, wenn der Vertragsarzt die erforderlichen Komponenten vor dem 01. Juli 2021 bei einem oder mehreren Anbietern verbindlich bestellt hat. Aus Sicht der BÄK wird das dazu beitragen können, die Akzeptanz der Ärztinnen und Ärzte für digitale Anwendungen und ihren Einsatz in der Versorgung zu erhöhen.

eHBA: Bearbeitungsstau bei Vertrauensdiensteanbietern aufgelöst

Gelitten haben dürfte diese Akzeptanz zuletzt auch wegen des Bearbeitungsstaus bei der Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise durch die sogenannten Vertrauensdiensteanbieter (VDA), der sich zu Jahresanfang aufgebaut hatte.

Der eHBA attestiert seinem Inhaber die Zugehörigkeit zum Beruf „Arzt“ und bestätigt seine Identität. So wird unter anderem sichergestellt, dass der Kommunikationspartner tatsächlich derjenige ist, der er vorgibt zu sein und nachweisbar die Berechtigung zur Ausübung des Arztberufes hat. Technisch betrachtet, ist für den Zugriff auf die ePA zwar nur der sogenannte Praxisausweis (SMC-B) erforderlich, doch muss ein eHBA vorhanden sein. Denn nur eHBA-Inhaber dürfen – aus rechtlicher Sicht – auf medizinische Daten zugreifen.

Für die Herausgabe des eHBA sind die Ärztekammern zuständig. Die notwendige technische Infrastruktur wird jedoch von Vertrauensdiensteanbietern (VDA) angeboten. Diese produzieren die Ausweise und betreiben die Infrastrukturen unter anderem für die Prüfbarkeit der elektronischen Signaturen. Aktuell sind vier Vertrauensdiensteanbieter für die Produktion des eHBA zugelassen: Bundesdruckerei, medisign, T-Systems und SHC Stolle und Heinz Consultants. Nach Auskunft der VDA gab es in den ersten Monaten des Jahres mehrere Tausend Bestellungen für den eHBA, die nur mit deutlichem Verzug produziert und ausgeliefert werden konnten.

Die Bundesärztekammer hatte das Bundesgesundheitsministerium bereits Anfang Februar 2021 auf den Bearbeitungsstau – vor allem bei Bundesdruckerei und medisign – hingewiesen, der bei den antragstellenden Ärztinnen und Ärzten für erheblichen Unmut gesorgt hatte. Mittels trilateraler Gespräche zwischen diesen Anbietern, der BÄK und dem BMG wurden die Anbieter für die Lage der Ärzte sensibilisiert und Möglichkeiten analysiert, die Bearbeitungszeiten zu beschleunigen.

Mittlerweile haben sich die Auslieferungszeiten zwar wieder normalisiert, eine flächendeckende Ausstattung aller Ärzte mit einem eHBA zum 30. Juni 2021 ist jedoch realistisch nicht erreichbar. Dennoch ist den Vertragsärztinnen und -ärzten dringend zu raten, einen eHBA vor dem 01. Juli 2021 zu beantragen.

Keine Garantie für eine fristgerechte ePA-Implementierung

Erschwerend kommt eine fehlende flächendeckende Verfügbarkeit des erforderlichen Konnektor-Updates (Produkttypversion 4, PTV4) hinzu. Die gematik hat Anfang Mai 2021 das Konnektor-Update der Firma Secunet – und damit den ersten von insgesamt drei Konnektoren für die Telematikinfrastruktur (TI) – zugelassen. Der Secunet-Konnektor hat den größten Marktanteil. Die Konnektoren der Firmen RISE und CGM befinden sich aktuell noch im Feldtest in ausgewählten Praxen und Krankenhäusern. Das aber ist längst keine Garantie dafür, dass die für Juni 2021 geplante flächendeckende Aktualisierung der Konnektoren in allen Arztpraxen tatsächlich zeitgerecht erfolgen kann. Die ebenfalls nötige Anpassung der Praxisverwaltungssysteme ist ebenso fraglich.

Der 124. Deutsche Ärztetag hat deshalb mit großer Mehrheit die Streichung von Sanktionen für Ärztinnen und Ärzte gefordert, die mit Fristen bei der Einführung digitaler Anwendungen verbunden sind. Digitale Anwendungen können die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten unterstützen. Das vom Gesetzgeber vorgelegte Tempo berge jedoch die Gefahr, dass dadurch „notwendige Testungen zur Praktikabilität wie auch zur Patientensicherheit unterbleiben“, betonten die Abgeordneten.

Neben der Schaffung der technischen Voraussetzungen müssten bei der Einführung digitaler Anwendungen vor allem eingespielte Praxisabläufe angepasst werden, betonte das Ärzteparlament. Auch ohne die pandemiebedingt hohe Belastung der Arztpraxen seien die Vorgaben des Gesetzgebers unrealistisch. Mit diesen bestehe die Gefahr, „dass Anwendungen unzureichend getestet und somit unausgereift, also potenziell patientengefährdend, eingeführt werden, um Fristen zu halten und Sanktionen zu vermeiden“, so der Ärztetag.