GOÄ-Novellierung
Eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte kann nur durch die Bundesregierung im Rahmen eines förmlichen Verordnungsverfahrens erfolgen. Denn die GOÄ ist eine von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Rechtsverordnung.
Resolution: GOÄ–Novelle jetzt umsetzen – Schluss mit Arbeitsverweigerung des BMG
Die Gründe für eine Novellierung der GOÄ sind evident. Die bisher gültige GOÄ stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 lediglich teilnovelliert.
Sie ist somit völlig veraltet und bildet weder die Dynamik des ärztlichen Leistungsspektrums noch die aktuelle Kosten- und Preisentwicklung ab.
Der GOÄneu-Entwurf repräsentiert hingegen den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und das gesamte ärztliche Leistungsgeschehen. Ein Schwerpunkt des Entwurfes ist die Förderung der sprechenden und zuwendungsorientierten Medizin.
Eine Vielzahl moderner medizinischer Leistungen ist in der derzeit gültigen GOÄ nicht abgebildet; diese müssen analog veralteter Leistungen berechnet werden.
Dies führt zu häufigen Abrechnungsstreitigkeiten, die durch die grundlegende Überarbeitung des Gebührenverzeichnisses zukünftig vermieden werden.
Die Preise der derzeit gültigen GOÄ wurden lediglich normativ festgelegt. Die Bewertungen im aktuellen GOÄneu-Entwurf beruhen dagegen erstmalig auf einer betriebswirtschaftlichen Grundkalkulation, die ein aufwandsgerechtes Preisgefüge gewährleistet.
Aufgrund der geplanten Einführung einer Gemeinsamen Kommission zur Pflege und Weiterentwicklung der GOÄ können der Bundesregierung als Verordnungsgeber fortlaufend Empfehlungen zur Aktualisierung vorgelegt und ein (erneutes) Veralten des Gebührenverzeichnisses verhindert werden.
Medizinische Innovationen können schneller als bisher angemessen berücksichtigt werden.
Die GOÄ-Novellierung führt für alle Beteiligten – Ärzte, Patienten, Beihilfekostenträger und private Krankenversicherungsunternehmen – zu mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Vergütungsgerechtigkeit.
Weiterführende Informationen
Ärzteeigene Bewertungsversion des GOÄneu-Entwurfs vorgelegtTätigkeitsbericht der Bundesärztekammer 2022
Bundesärztekammer erhöht bei der GOÄ den Druck auf die Politik
30.03.2023
Landesärztekammer Thüringen bekräftigt Ruf nach GOÄ-Reform
03.03.2023
Neue GOÄ mit kalkulierten Preisen an Lauterbach übergeben
20.01.2023
Arzteigene GOÄ an Bundesgesundheitsministerium geschickt
06.01.2023
Neue GOÄ: Testbetrieb soll bis Jahresende laufen
07.10.2022
Testbetrieb der neuen GOÄ angelaufen
29.09.2022
- Warum brauchen wir eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu)?Berlin, 10.11.2021
- Bekanntgabe im Deutschen Ärzteblatt "Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte"Berlin, 15.11.2019
- Begleitartikel im Deutschen Ärzteblatt "Vergütung der ärztlichen Leichenschau neu geregelt"15.11.2019
- Einheitliche Vergütung im dualen Krankenversicherungssystem? Memorandum von Dr. Rainer Hess, ehemaliger unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, den Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Volker Ulrich und Prof. Dr. Eberhard Wille sowie den Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger und Prof. Dr. Gregor Thüsing im Auftrag von Bundesärztekammer und dem Verband der Privaten Krankenversicherung - Berlin, 30.01.2018
- Novelle der Gebührenordnung für Ärzte – Konstruktive Abstimmung mit PKV, Verbänden und Fachgesellschaftenaus Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer 2017
Gebührenordnung für Ärzte: Sachkritik ja, aber bitte keine Märchen
Deutsches Ärzteblatt, 05.09.2016