Ärztliche Tätigkeit im Ausland

mailÄrztliche Grundausbildungen werden in Drittstaaten, also Staaten außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, in der Regel im Einzelfall auf eine eventuelle Anrechenbarkeit geprüft.

In vielen Ländern muss das ärztliche Examen in der Landessprache nachgeholt werden, um die Zulassung zum ärztlichen Beruf zu erlangen.

Neben den für die ärztliche Zulassung oft mehrstufigen Examina (theoretische und praktische Prüfungen) werden Sprachnachweise gefordert, in manchen Fällen auch Sprachprüfungen.

Die Prüfungsverfahren und das Niveau der erforderlichen Sprachkenntnisse sind unbedingt im Vorfeld eines avisierten Auslandsaufenthaltes abzuklären.

In der Regel sind die nationalen Regulierungsbehörden für den ärztlichen Beruf (Gesundheitsministerium; Medical Council) erste Kontaktstelle für sämtliche Fragen rund um den ärztlichen Berufszugang sowie die Registrierung zwecks ärztlicher Berufsausübung.

Bei Informationen bezüglich der Weiterbildung können gegebenenfalls auch die nationalen Ärztevereinigungen bzw. -kammern weitere Auskünfte geben.


Weiterbildung im Ausland und Prüfung auf eventuelle Anrechenbarkeit von Weiterbildungszeiten aus dem Ausland

Die Weiterbildungssysteme weisen weltweit sehr unterschiedliche Strukturen auf. Ein Quereinstieg in entsprechende nationale Weiterbildungsprogramme ist oft nicht möglich bzw. mit zusätzlichen Prüfungen verbunden.

Bitte wenden Sie sich bei Detailfragen zur ärztlichen Berufsausübung und Weiterbildung im Ausland an die zuständige Regulierungsbehörde und gegebenenfalls auch an die Ärztevereinigung des Ziellandes.

Vor Weggang ins Ausland sollte unbedingt die Weiterbildungsabteilung Ihrer zuständigen Landesärztekammer kontaktiert werden, um beispielsweise Fragen zur Dokumentation der Weiterbildungszeiten abzuklären.

Eine verbindliche Einschätzung bezüglich einer eventuellen Anrechenbarkeit von im Ausland erworbenen Weiterbildungszeiten kann durch die Landesärztekammern vorab nicht erfolgen.

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