100. Sitzung der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO)
„Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer trägt durch ihre sorgfältig abgewogenen Stellungnahmen dazu bei, die ärztliche Positionierung bei zentralen ethischen Fragestellungen in enger Anbindung an die verfasste Ärzteschaft zu erarbeiten. Wir sind den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern für ihr großes Engagement in hohem Maße dankbar.“ Das erklärte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich der 100. Sitzung der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO) am 18. Oktober 2023 in Berlin.
Der enorme Wissenszuwachs und die technologische Entwicklung in der Biomedizin hatten die Bundesärztekammer 1994 dazu veranlasst, eine unabhängige Ethikkommission einzurichten. Sie soll zu ethischen Fragestellungen mit bundesweiter Dimension ihre Voten abgeben. Mittlerweile hat die Kommission 28 Stellungnahmen verfasst. In der aktuellen Amtsperiode befasst sie sich mit den Themen „Klimawandel und ärztliche Verantwortung“ sowie – auf Initiative des 126. Deutschen Ärztetages 2023 – mit „Finanziellen Anreizen in der Patientenversorgung“.
Die Vorsitzende der ZEKO, Prof. Dr. Dr. Eva Winkler, hebt hervor: „Es ist von großer Bedeutung, dass die Ärzteschaft mit der ZEKO über ein eigenes gesellschaftsorientiertes und zugleich binnenorientiertes Sprachrohr verfügt. Der Unabhängigkeit von Ethik-Kommissionen kommt unverändert eine besondere Bedeutung zu, denn in vielen gesellschaftlichen Bereichen finden derzeit tiefgreifende Paradigmenwechsel statt. Die ZEKO möchte hier Orientierung bieten und frühzeitig auf Fehlentwicklungen hinweisen.“
Angesichts der zunehmenden Internationalität von medizinischen Fragestellungen misst die ZEKO einer Übersetzung ihrer Stellungnahmen ins Englische eine hohe Bedeutung bei. Pünktlich zur 100. Sitzung der ZEKO werden englischen Fassungen von drei aktuellen Stellungnahmen veröffentlicht:
- „Bereitstellung und Nutzung von Behandlungsdaten zu Forschungszwecken“
- „Ärztliche Verantwortung an den Grenzen der Sinnhaftigkeit medizinischer Maßnahmen. Zum Umgang mit „Futility“.“
- „Entscheidungsunterstützung ärztlicher Tätigkeit durch Künstliche Intelligenz“.