70 Jahre Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer
„Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer ist ein Ort der wissenschaftlichen und auch gesundheitspolitischen Diskussionen sowie des konstruktiven interdisziplinären Austauschs,“ stellt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, anlässlich des 70. Jahrestages der Konstituierung des Gremiums fest. Der Erfolg des Wissenschaftlichen Beirats sei insbesondere durch den guten persönlichen Austausch und die gegenseitige Verbundenheit aller Mitglieder begründet.
Im Jahr 1951 als „Wissenschaftlicher Beirat des Präsidiums des Deutschen Ärztetags“ gegründet, berät er die Bundesärztekammer zu medizinisch-wissenschaftlichen und zu Forschungsfragen, die ihm vom Vorstand der Bundesärztekammer vorgelegt werden. Zudem erarbeiten fachlich zusammengesetzte Arbeitskreise des Wissenschaftlichen Beirats Richtlinien zur Hämotherapie, zur Gewebemedizin und zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls - eine Aufgabe, die der Bundesärztekammer bundesgesetzlich übertragen wurde. „Mit seinen wissenschaftlich basierten Empfehlungen unterstützt der Beirat die Aufgabenwahrnehmung der Ärztekammern“, so Reinhardt.
Ehrenamtlichkeit, Interdisziplinarität, wissenschaftliche Exzellenz, Kooperationsfähigkeit und –willigkeit seien entscheidende Kriterien für die Mitwirkung im Beirat, führte Prof. Dr. Dr. Peter C. Scriba aus. „Kooperation, Verständnis und wechselseitige Anerkennung zwischen Wissenschaft und Praxis als kooperativen Austausch von Ergebnissen zu fördern“ benennt er als Hauptmotiv für seine über 20-jährige Tätigkeit als Beiratsvorsitzender. Denn je mehr Ärztinnen und Ärzte, aber auch die Öffentlichkeit verstünden, wie wissenschaftliche Aussagen entstehen, wie ihre Validität beurteilt werden kann und wie als sicher postulierte Wahrheiten sich durch neues Wissen ändern könnten, desto eher lasse sich die Qualität der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland verbessern.
Die Vielschichtigkeit der Aufgaben und Themen des Wissenschaftlichen Beirats spiegelt sich auch in seinen aktuellen Beratungsthemen wider: In der Plenarversammlung am 11. Juni 2022 wurden unter anderem der Entwurf der Fünften Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls sowie eine Stellungnahme zur Erhebung von Fehlbildungen bei Neugeborenen diskutiert. Bereits am Freitag stand im Beiratsvorstand der zweite Teil „Lösungsansätze und Umsetzungsbeispiele“ der Stellungnahme „Versorgung in dünn besiedelten Regionen“ auf der Tagesordnung.