Ärztekammern in NRW fordern die Wiedereinführung der Maskenpflicht an Schulen
Düsseldorf/Münster - Die beiden Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen sprechen sich für eine Wiedereinführung der Maskenpflicht in Schulen aus. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) folgen damit dem Votum des von ihnen eingerichteten Expertengremiums Corona. Angesichts der deutlich steigenden Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen sei diese Maßnahme unumgänglich. Parallel zur Teststrategie und den AHA+L-Regeln in den Schulen sollte daher ab einer kommunalen Inzidenz von 100 wieder eine Maskenpflicht in Schulen eingeführt werden, um so Neuinfektionen und vor allem Quarantänemaßnahmen der Sitznachbarn und Schulschließungen mit den damit verbundenen psychosozialen Folgen für die Kinder und Jugendlichen zu vermeiden.
Mit den steigenden Inzidenzen bei der dominierenden Delta-Variante nimmt nach Ansicht der Kammern nicht nur die Zahl infizierter Kinder in den Schulen deutlich zu, sondern seit Wegfall der Maskenpflicht auch die Zahl der Kinder, die als Sitznachbarn in Quarantäne gehen müssen. Bei einem Aufruf zum freiwilligen Tragen der Masken könne Druck sowohl auf diejenigen Kinder entstehen, die eine Maske tragen, als auch umgekehrt. Wegen der Schulpflicht sei eine einheitliche Maskenpflicht sehr zu bevorzugen
Eine Maskenpflicht für alle Kinder hätte zudem bis zu den Herbstferien nicht nur eine hohe Akzeptanz, sondern zeige durch die Reduktion der Tröpfcheninfektionen und zusammen mit der Teststrategie (gepoolte Testungen in den Grundschulen, regelmäßige Testung der Ungeimpften und Geimpften und der engmaschigen Testung von Kontaktpersonen) auch eine hohe Wirksamkeit.
Das Corona-Expertengremium verweist in diesem Zusammenhang auch auf eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, die sich nicht nur für die Verantwortung der (geimpften) Erwachsenen im familiären und sozialen Umfeld der Kinder ausspricht, sondern auch die Notwendigkeit der Anwendung von AHA+L betont: Kindertagesstätten und Schulen können und sollen offenbleiben, wenn die in der AWMF-Leitlinie empfohlenen Hygieneregeln (AHA-Regeln + Masken + Lüften) und die Teststrategie an den Schulen konsequent eingehalten werden.
Das Expertengremium Corona wurde von den Kammern eingerichtet, weil beide Ärztekammern häufig mit Fragen im Zusammenhang mit Corona konfrontiert werden und man mit diesem Gremium eine unabhängige Meinung von Experten einholen will, um so zu einer abgestimmten Position beider Ärztekammern zu kommen. Die Ärztekammern nutzen seine wissenschaftliche Expertise, um auf unterschiedliche Probleme im Zusammenhang mit Corona zu reagieren.