Ärztliche Organisationen fordern: Mehr Unterstützung von Studierenden im Praktischen Jahr notwendig!

Gemein­same Press­e­in­for­ma­tion
Bayern

Die Spit­zen der Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gung Bayerns (KVB), der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK), des Baye­ri­schen Haus­ärz­te­ver­ban­des (BHÄV) und des Berufs­ver­ban­des der Kinder und Jugend­ä­rz­tin­nen in Bayern (BVKJ) unter­stüt­zen die Forde­run­gen von Medi­zin­stu­die­ren­den am heuti­gen „PJ-Akti­ons­tag“ unter ande­rem nach einer einheit­li­chen, flächen­de­cken­den Aufwands­ent­schä­di­gung des Prak­ti­schen Jahres (PJ). Als Zeichen der Soli­da­ri­tät nehmen sie an der Demon­s­tra­tion in München teil, die die Bundes­ver­tre­tung der Medi­zin­stu­die­ren­den in Deut­sch­land (bvmd e. V.) und die Fach­schaf­ten der ande­ren medi­zi­ni­schen Fakul­tä­ten heute orga­ni­siert haben. Die Veran­stal­tung beginnt am heuti­gen Mitt­woch um 13.30 Uhr vor dem Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­rium für Gesund­heit und Pflege am Haidenau­platz 1 in München.

„Wir stehen hinter dem Anlie­gen der Medi­zin­stu­die­ren­den, die für eine faire Aufwands­ent­schä­di­gung und grund­sätz­lich bessere Bedin­gun­gen im Prak­ti­schen Jahr auf die Straße gehen. Die Ausbil­dung des medi­zi­ni­schen Nach­wuch­ses ist für die Zukunft der medi­zi­ni­schen Versor­gung der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten von entschei­den­der Bedeu­tung. Es handelt sich dabei um eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Aufgabe. Sie muss deshalb aus Steu­er­mit­teln finan­ziert werden“, so der Vorstands­vor­sit­zende der KVB, Dr. Chris­tian Pfeif­fer.

Der Präsi­dent der BLÄK, Dr. Gerald Quit­te­rer, sagte dazu: „Lei­der wurde auch in der jüngs­ten Entwurfs­fas­sung der neuen Appro­ba­ti­ons­ord­nung die Chance vertan, einige seit vielen Jahren von uns gefor­der­ten Mindeststan-dards im Prak­ti­schen Jahr verbind­lich fest­zu­hal­ten. Diese sind unter ande­rem eine einheit­li­che Aufwands­ent­schä­di­gung, die Tren­nung von Krank­heits- und Fehl­ta­gen oder bundes­ein­heit­li­che Richt­li­nien für den Lehr­in­halt. Daher unter-stütze ich die Peti­tion und die Forde­run­gen der Medi­zin­stu­die­ren­den.“

„Die Siche­rung der ambu­lan­ten Versor­gung als wich­ti­ger Baustein für die Gesund­heits­ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung ist eine staat­li­che Aufgabe, und der Staat muss seiner Aufgabe nach­kom­men, den Nach­wuchs im ambu­lan­ten Bereich zu fördern. Dazu gehört, die ange­hen­den Medi­zi­ne­rin­nen und Medi­zi­ner während ihrer Ausbil­dung adäquat finan­zi­ell zu unter­stüt­zen. Als Baye­ri­scher Haus­ärz­te­ver­band stehen wir deshalb hinter den Forde­run­gen der Medi­zin­stu­die­ren­den für faire PJ-Rahmen­be­din­gun­gen“, erklärt auch Dr. Wolf-gang Ritter, Vorsit­zen­der des Baye­ri­schen Haus­ärz­te­ver­ban­des.

Der 2. stellv. Landes­vor­sit­zende des BVKJ in Bayern und desi­gnierte Präsi­dent des BVKJ, Dr. Michael Hubmann, ergänzt: „Auch aus Sicht der Kinder- und Jugend­ä­rz­tin­nen unter­stüt­zen wir die Forde­run­gen und die Peti­tion der Studie­ren­den. Gerade vor dem Hinter­grund der demo­gra­fi­schen Heraus­for­de­run­gen des begin­nen­den Ruhe­stands der Baby­boo­mer-Gene­ra­tion sind die Studie­ren­den ein unver­zicht­ba­rer Pfei­ler für die Zukunft. Sie verdie­nen es, eine faire Ausbil­dung für ihre gesell­schaft­li­che Aufgabe zu bekom­men!“

Aktu­ell sind Aufwands­ent­schä­di­gun­gen für Medi­zin­stu­die­rende im Prak­ti­schen Jahr (PJ) nicht gere­gelt. Die Studie­ren­den sollen während des PJ die im Studium erwor­be­nen ärzt­li­chen Kennt­nisse, Fähig­kei­ten und Fertig­kei­ten in der Praxis vertie­fen und erwei­tern. Das PJ glie­dert sich in drei Ausbil­dungs­ab­schnitte von je 16 Wochen und wird in einem Lehr­kli­ni­kum oder einer ambu­lan­ten Lehr­pra­xis absol­viert. Im Rahmen des PJ führen die Studie­ren-den unter Anlei­tung, Aufsicht und Verant­wor­tung einer ausge­bil­de­ten Fach­ärz­tin oder eines ausge­bil­de­ten Fach­a­rz­tes ärzt­li­che Aufga­ben durch. Aktu­ell haben Medi­zin­stu­die­rende keinen gere­gel­ten Anspruch auf eine Aufwands­ent­schä­di­gung. Die Lehr­pra­xen und -kran­ken­häu­ser erhal­ten von den Univer­si­tä­ten eine geringe, eher symbo­li­sche Unter­stüt­zung für ihre Ausbil­dungs­leis­tung.

www.blaek.de