Baden-Württemberg: Neue Weiterbildungsordnung in Baden-Württemberg
Stuttgart - Am 1. Juli 2020 tritt die neue Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in Kraft. Deren Präsident Dr. Wolfgang Miller betont: „Anstelle des bisherigen reinen Ableistens von Zeiten und des Absolvierens einer bestimmten Anzahl von Prozeduren werden künftig kognitive Kompetenzen und Handlungskompetenzen erworben und nachgewiesen.“
Der Erwerb besonderer ärztlicher Kompetenzen ist das Ziel der Weiterbildung. Die Summe aller erworbenen Kompetenzen prägen die Qualifikation des Facharztes. Die neue ärztliche Weiterbildung gliedert sich nunmehr in 51 Facharztweiterbildungen, 10 Schwerpunktbezeichnungen sowie insgesamt 58 Zusatzweiterbildungen.
Die neue Weiterbildungsordnung trägt außerdem dem Trend zur ambulanten Weiterbildung Rechnung: Es werden nur noch dort stationäre Pflichtabschnitte vorgegeben, wo die stationäre Tätigkeit zum Kompetenzerwerb zwingend erforderlich ist. Kammerpräsident Dr. Miller: „Wo keine verpflichtenden, stationären Abschnitte vorgeschrieben sind, kann der Kompetenzerwerb auch im ambulanten Bereich erfolgen.“ Vorausgesetzt werde immer, dass die in der Weiterbildungsordnung definierten Kompetenzen an der Weiterbildungsstätte erlernt und nachgewiesen werden können. Weiterbildungsinhalte, die im klinischen Bereich nicht angeboten werden, können fortan in Kooperation mit niedergelassenen Weiterbildern vermittelt werden oder umgekehrt. „Weiterbildungsverbünde gewinnen so an Bedeutung“, freut sich Kammerchef Dr. Miller. Zudem können 24 Zusatzweiterbildungen berufsbegleitend erworben werden.
Die neue Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg umfasst 448 Seiten.
Hintergrund
Der Deutsche Ärztetag hatte 2017 und 2018 nach langjährigen Beratungen und Abstimmungsprozessen mit den Berufsverbänden und Fachgesellschaften große Teile der neuen Muster-Weiterbildungsordnung beschlossen. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat sich daraufhin zum Ziel gesetzt, diese Vorlage schnellstmöglich in geltendes Satzungsrecht umzusetzen. Nach entsprechender Beschlussfassung der Vertreterversammlung im Herbst 2019 und anschließender Genehmigung durch das Sozialministerium Baden-Württemberg im Mai 2020 wird das neue Regelwerk den Kammermitgliedern Mitte Juni im Ärzteblatt Baden-Württemberg bekanntgemacht.