BÄK: Alle Ärztinnen und Ärzte in die Impfkampagne einbeziehen

Stellungnahme

Berlin - Die Bundesärztekammer hält an ihrer Forderung fest, alle approbierten Ärztinnen und Ärzte an der bundesweiten Impfkampagne und somit an der Durchführung von Corona-Schutzimpfungen schnellstmöglich zu beteiligen. Ziel müsse es sein, zügig eine Durchimpfungsrate zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen – vor allem angesichts der Gefahr, die von der Ausbreitung von (weiteren) SARS-CoV-2-Mutationen (B.1.1.17, B.1.617, P 1) ausgeht, betont die Bundesärztekammer (BÄK) in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung.

Aus Sicht der Bundesärztekammer bedeute das, dass neben den Haus- und Fachärzten auch die privatärztlich Tätigen sowie die Betriebsärzte so schnell wie möglich in die entsprechenden Strukturen ein- und angebunden werden müssen.

Dazu gehöre, alle Fachärztinnen und Fachärzte mit ausreichend Impfstoffdosen für die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten zu beliefern. Nach wie vor würden hier Liefer- und Versorgungsengpässe bestehen. Hierfür seien die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, fordert die BÄK.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit