BÄK begrüßt BGH-Urteil: Lebensverlängerung ist kein Schaden
Berlin – Zu dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes „zur Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung“ (VI ZR 13/18) erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:
„Die Erhaltung menschlichen Lebens stellt keinen Schaden dar. Diese Klarstellung des Bundesgerichtshofs ist für uns als Ärzte wichtig und sie ist auch richtig. Denn es gibt kein lebensunwertes Leben, das als Schaden qualifiziert werden kann, sondern nur die individuelle Entscheidung von Patienten, beziehungsweise ihres Vertreters, bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen.
Ärztinnen und Ärzte müssen gemeinsam mit ihren Patientinnen und Patienten existentielle Entscheidungen treffen. Dazu gehören auch Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen. Die Indikationsstellung hängt maßgeblich vom Willen des Patienten ab. Jeder Patient kann dabei für sich individuelle Grenzen ziehen. Er kann entscheiden, welche Maßnahmen er möchte und welche er ablehnt. Mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hat er die Möglichkeit, für die Zukunft vorzusorgen. Besonders schwierig wird es für Ärzte, wenn der Wille des Patienten nicht bekannt ist und letztlich andere für ihn entscheiden müssen.
Könnte verlängertes Leben als Schaden qualifiziert werden, so müsste faktisch losgelöst vom Willen des Patienten darüber entschieden werden, wann ein Leben noch lebenswert ist und wann es einen Schaden darstellt. Das ist keine humane Herangehensweise. Für niemanden – erst Recht nicht für Ärzte.“