BÄK fordert PCR-Priorisierung auch für Praxen, MVZ und Rettungsdienste
Berlin - Als „grundsätzlich sinnvoll“ wertet die Bundesärztekammer (BÄK) die von der Bundesregierung geplante Priorisierung von PCR-Tests. Der Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung sieht eine Verpflichtung der medizinischen Labore vor, Probenmaterial von Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorrangig zu untersuchen.
Zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung müsse die Priorisierung jedoch auch bei in Arztpraxen, medizinischen Versorgungszentren und im Rettungsdienst tätigen Personen greifen, fordert die BÄK in ihrer Stellungnahme zu dem Referentenentwurf.
Die Bundesärztekammer regt darüber hinaus an, in der Verordnung analog zum Infektionsschutzgesetz nicht von „Beschäftigten“, sondern von „in den Einrichtungen tätigen Personen“ zu sprechen. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass bestimmte Personen unberechtigt aus der Priorisierung fielen, beispielsweise die Inhaberinnen und Inhaber von Arztpraxen.