BÄK legt Thesenpapier „Künstliche Intelligenz in der Gesundheitsversorgung“ vor

Digitalisierung

Künstliche Intelligenz (KI) hat das Potenzial, die Strukturen und Prozesse in der Gesundheitsversorgung grundlegend zu verändern. Nun hat die Bundesärztekammer (BÄK) in einem Thesenpapier zusammengefasst, mit welchen Entwicklungen und Herausforderungen für Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte in den kommenden drei bis fünf Jahren durch die Einführung von KI-Systemen zu rechnen ist. Grundlage für das Thesenpapier waren Werkstattgespräche mit Expertinnen und Experten aus Politik, Gesundheitsversorgung und Gesundheitswirtschaft.

„KI-Systeme werden die auf genetischen und anderen individuellen Gesundheitsdaten basierenden, maßgeschneiderten Therapiepläne weiter präzisieren und noch passgenauere Therapien ermöglichen. KI kann Ärztinnen und Ärzte zudem bei Routineaufgaben wie der Dokumentation, der Abrechnung und der Terminplanung unterstützen", betonte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich der Veröffentlichung des Papiers. Er hob hervor, dass die Ärzteschaft diese Entwicklung im Sinne der Patientinnen und Patienten aktiv mitgestalten wolle. Vor diesem Hintergrund wird sich auch der diesjährige 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig intensiv mit den Möglichkeiten und Risiken der neuen Technologie beschäftigen.

„Die Ärzteschaft muss dafür Sorge tragen, dass die Implementierung von KI in die Medizin zum Wohle der Menschen erfolgt“ sagte PD Dr. Peter Bobbert, Co-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung”. Auch müssten die Forschung zu medizinischen KI-Anwendungen, etwa durch den Auf- und Ausbau einer Forschungsinfrastruktur, gestärkt und Strukturen dafür geschaffen werden, dass evidenzbasierte KI-Anwendungen zügig in der Gesundheitsversorgung zum Einsatz kommen können, forderte Bobbert.

„Mit gut in den ärztlichen Alltag eingebundener KI können wir uns mehr Zeit für die medizinische Behandlung unserer Patientinnen und Patienten verschaffen“, hob Erik Bodendieck, ebenfalls Co-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung” hervor. „Aus den Werkstattgesprächen haben wir deskriptive und wertungsfreie Thesen abgeleitet und diese durch Anforderungen ergänzt, die aus ärztlicher Sicht erfüllt sein sollten, um die Chancen der KI in der Gesundheitsversorgung zu realisieren bzw. den potenziellen Risiken entgegenzuwirken”, erläuterte Bodendieck.

Neben dem Thesenpapier „Künstliche Intelligenz in der Gesundheitsversorgung“ hat der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer kürzlich die Stellungnahme „Künstliche Intelligenz in der Medizin” abgegeben. Beide Papiere bilden die Grundlage für die Beratungen des Themas auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig.