BÄK schließt sich internationalem Aufruf zur sofortigen Freilassung von Dr. Nadezhda Buyanova an

International

Die Bundesärztekammer schließt sich der Forderung an, die russische Ärztin Dr. Nadezhda Buvanova sofort freizulassen sowie sämtliche Verfahren gegen sie einzustellen. Dies hatten unter anderem der Weltärztebund und der UN-Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte in der Russischen Föderation verlangt.

Ein Moskauer Gericht hatte die 68-jährige Kinderärztin am 12. November wegen „kriegsfeindlicher“ Äußerungen während einer ärztlichen Konsultation zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Vorgeworfen wird ihr die „öffentliche Verbreitung vorsätzlich falscher Informationen über die russischen Streitkräfte aus politischen oder ideologischen Gründen“. Buyanova bestreitet das.

„Das Arzt-Patienten-Verhältnis beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Dieses Vertrauen wird untergraben, wenn – wie in diesem Fall - Äußerungen im Rahmen einer Behandlung zu einer gerichtlichen Verurteilung führen können“, sagt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer. Ärztinnen und Ärzte müssten in der Lage sein, ihre Patientinnen und Patienten frei von politischer Einflussnahme und ohne Angst vor Repressalien zu behandeln. „Politische Einmischungen in die Arzt-Patienten-Beziehung gefährden nicht nur den individuellen Behandlungserfolg, sondern die gesundheitliche Versorgung insgesamt“, so Reinhardt.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist darüber hinaus ein grundlegendes Menschenrecht, das im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen (sog. Zivilpakt) garantiert wird, den die Russische Föderation 1968 unterzeichnet und 1973 ratifiziert hat.