BÄK: Testkontingente an Vor-Ort-Situation anpassen

Stellungnahme

Berlin - Die Bundesärztekammer unterstützt grundsätzlich das Vorhaben des Gesetzgebers, die bereits geltende Coronavirus-Testverordnung weiterzuentwickeln. Dem Referentenentwurf zufolge sollen Beschäftigte, Bewohner und Besucher von beispielsweise Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheime sowie von Asylbewerber- oder Obdachlosenunterkünften künftig leichter auf eine Coronavirus-Infektion getestet werden können – selbst wenn noch keine Symptome für eine Infektion vorliegen.

Aus Sicht der BÄK ist das ein wichtiger Schritt, um die Corona-Pandemie weiter einzudämmen. Antigen-Schnelltests können dazu beitragen, Risikogruppen besser vor einer Ansteckung zu schützen. Infektionsausbrüche vor allem in pflegerischen und medizinischen Einrichtungen sowie bestimmten Unterkünften könnten so leichter verhindert und Gegenmaßnahmen schneller ergriffen werden, betont die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf.

Kritisch sieht die BÄK jedoch die festgelegte Obergrenze von Testkontingenten für die genannten Einrichtungen und Unterkünfte. Ein Ausbruchsgeschehen lasse sich nicht mit vorgegebenen Testobergrenzen bekämpfen. Vielmehr sollte die Anzahl der Testungen an die jeweils vorherrschende Situation vor Ort angepasst und je nach Fall entschieden werden.

Zudem weist die BÄK darauf hin, dass der vorliegende Referentenentwurf bezüglich der Definition von Ausbrüchen präzisiert werden sollte. Von einem Ausbruch könne nur gesprochen werden, wenn mehr als eine Person infiziert ist.

Für unzureichend hält die Bundesärztekammer die in dem Entwurf vorgesehene Vergütung. Diese sollte sich an denjenigen Tests orientieren, die die vom Robert Koch-Institut festgelegten Mindestkriterien erfüllen, fordert die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme. Sie empfiehlt, die Vergütung erst dann festzulegen, wenn die entsprechenden Tests durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlicht wurden. Den beteiligten Institutionen sollte dann nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit einer Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung-TestV)
Berlin, 06.10.2020