BÄK: Theorie und Praxis bei Arztausbildung verzahnen

Stellungnahme

Berlin - Die Bundesärztekammer begrüßt grundsätzlich das Vorhaben des Gesetzgebers, die Approbationsordnung für Ärzte an verschiedenen Stellen zu ändern und neue Aspekte in diese aufzunehmen. Viele der diskutierten Themen des Arbeitsentwurfs seien im vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte (ÄApprO) konstruktiv umgesetzt und abgeändert worden, hebt sie in ihrer Stellungnahme positiv hervor.

So befürwortet die Bundesärztekammer ausdrücklich die Beschreibung des Ausbildungsziels. Dieses werde deutlich stärker ausdifferenziert und viele für das ärztliche Handeln relevante Gesichtspunkte wie palliativmedizinische Versorgung, Nachsorge, Gewährleistung der Patientensicherheit und Fragen des Kinderschutzes werden nach dem Referentenentwurf Eingang in die ÄApprO finden. Das gelte auch für die Allgemeinmedizin und den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die umfassend berücksichtigt und gestärkt werden – auch vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie.

Zudem seien die Möglichkeit digitaler Lehrformate und das longitudinale Aufgreifen des Themas Datennutzung und digitale Anwendung als Ausbildungsinhalt – vor allem durch die verbindliche Verankerung des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin (NKLM) als Kerncurriculum des Medizinstudiums – positiv zu betonen.

Ebenso unterstützt wird die Verknüpfung von grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Inhalten während der gesamten Ausbildung im Rahmen eines Z-Curriculums, so die Bundesärztekammer. Damit werde die Maßnahme 14 des Masterplans Medizinstudium 2020 umgesetzt. Eine Verzahnung von theoretischen und klinischen Studieninhalten während der gesamten Ausbildung sei auch deshalb positiv zu bewerten, da damit Teilstudienplätze künftig der Vergangenheit angehören.

Positiv angemerkt wird in der Stellungnahme auch, dass die Wissenschaftlichkeit im Studium im Referentenentwurf der ÄÄpprO unter anderem durch die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit gestärkt werden soll.

Mit Sorge nimmt die Bundesärztekammer allerdings die Ausbildungsverdichtung im Studium zur Kenntnis. So würden die Mindeststunden des patientennahen Unterrichts umfänglich erhöht und neue Veranstaltungen wie der Unterricht an Simulationspatienten verpflichtend eingeführt. Die angedachten Neuerungen im Prüfungsprocedere – vor allem die Parcoursprüfungen – seien organisatorisch, personell und finanziell enorm aufwendig. „Es scheint fraglich, ob hier Aufwand und Nutzen im Verhältnis stehen“, heißt es in der BÄK-Stellungnahme. Insgesamt sollte die Ausbildung inhaltlich nicht überfrachtet werden. Mitunter müssten Inhalte herausgenommen oder gekürzt werden.

Kritisch sieht die Bundesärztekammer auch die detaillierten inhaltlichen Vorgaben im Referentenentwurf. Diese seien vor allem mit Blick auf die dynamische Entwicklung des medizinischen Wissenstandes zu weitreichend formuliert, so die BÄK und weist auf den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) hin, der fortlaufend weiterentwickelt werde und als verbindlich verankertes Kerncurriculum flexibler auf neu erworbene Erkenntnisse der Medizin reagieren könne.

Darüber hinaus merkt die Bundesärztekammer an, dass einige wichtige Aspekte im Referentenentwurf keine Berücksichtigung finden, wie zum Beispiel die Aufwandsentschädigung für die von den Studierenden geleistete Arbeit im Praktischen Jahr (PJ). Diesbezüglich gebe es dringenden Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf.

Die im Referentenentwurf deutlich veränderte Innovationsklausel birgt aus Sicht der Bundesärztekammer Chancen für zukunftsgewandte Konzepte, vor allem für die vertiefte Verzahnung der Studiengänge Human- und Zahnmedizin. Bei der geforderten Verknüpfung von wesentlichen Teilen der jeweiligen Curricula von deutschen und internationalen Universitäten bzw. weiteren Studiengängen sollten Mindeststandards der gemeinsamen Ausbildung verankert werden.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit einer Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung – Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen (ÄApprO)