BÄK-Vize Lundershausen: Umgang mit Isolationspflicht bundeseinheitlich regeln

Corona-Pandemie

Die Vize-Präsidentin der Bundesärztekammer und Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Ellen Lundershausen, hat ein bundeseinheitliches Vorgehen beim Thema Isolationspflicht für Corona-Infizierte gefordert.

Für die Bürgerinnen und Bürger sei es unverständlich, wenn das in einem direkten Nachbarbundesland anders geregelt ist als beispielsweise in Thüringen, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur (16.11.2022).

In Hessen, Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg sollen die Isolationspflichten fallen, bzw. sind sie bereits abgeschafft. Dort müssen sich Corona-Infizierte nicht mehr in eine mehrtägige Isolation begeben, müssen aber Schutzmaßnahmen einhalten.

So gilt bei einem positiven Testergebnis unter anderem eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.

Für Lundershausen spreche nichts gegen diesen Weg – vorausgesetzt, er werde bundesweit umgesetzt. Grundsätzlich gelte: „Wenn jemand an Corona erkrankt, gehört er zum Arzt und gehört er nach Hause, das ist bei Influenza ja auch nicht anders“, betonte sie.

Symptomlos Infizierte müssten sich mit dem Tragen von Masken schützen. Bei steigenden Infektionszahlen und möglichen neuen Virusvarianten müsse die Situation neu überdacht werden. „Wir müssen allmählich lernen, mit dem Virus umzugehen“, so Lundershausen.