BÄK: Widerspruchslösung sendet Signal der Solidarität

Organspende-Anhörung im Deutschen Bundestag
Organspende

Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende. Dies bekräftigte sie in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu entsprechenden fraktionsübergreifenden Initiativen, die am Mittwoch in einer Expertenanhörung im Deutschen Bundestag beraten werden.

Die BÄK weist darauf hin, dass die Zahl der Organspenderinnen und -spender trotz langjähriger Aufklärungs- und Informationskampagnen auf vergleichsweise niedrigem Niveau stagniert. Ausschlaggebend dafür sei, dass Organspenden oft nicht realisiert werden können, weil keine Willensäußerung des möglichen Spenders vorliegt oder Angehörige eine Spende ablehnen, da der Willen des möglichen Spenders nicht bekannt ist.

Aus Sicht der Bundesärztekammer kann die Widerspruchslösung zu einem echten Mentalitätswandel in der Bevölkerung beitragen und so die Diskrepanz zwischen der hohen grundsätzlichen Spendebereitschaft und den tatsächlich niedrigen Spenderzahlen verringern. Dabei bleibt die individuelle Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger gewahrt.

Zudem diene die Widerspruchslösung nicht nur der Umsetzung eines möglichen Patientenwillens, sondern sende auch ein starkes Signal der Solidarität. Die Widerspruchslösung eröffne damit die Chance auf eine verstärkte gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem sensiblen Thema Organspende.

„Auf dieser Grundlage kann jeder Bürger und jede Bürgerin eine gut informierte und selbstbestimmte Entscheidung treffen. In diesem Sinne ist und bleibt es für die Bundesärztekammer das Ziel, in Deutschland die Organspende insgesamt als Gemeinschaftsaufgabe weiter zu stärken“, heißt es in der Stellungnahme.