Bayern: Arbeitstagung: 79. Bayerischer Ärztetag in München

Bayern

München - Die Dele­gier­ten des 79. Baye­ri­schen Ärzte­ta­ges (BÄT) fass­ten bei ihrer eintä­gi­gen Arbeits­ta­gung in München unter ande­rem Beschlüsse zu folgen­den Themen:

Mund-Nasen-Bede­ckun­gen

Der 79. BÄT unter­stützte den Entschlie­ßungs­an­trag des Präsi­di­ums zur notwen­di­gen Sorg­falt bei der Auss­tel­lung von Attes­ten zu Mund-Nasen-Bede­ckun­gen. § 25 Satz 1 der Berufs­ord­nung für die Ärzte Bayerns lautet: „Bei der Auss­tel­lung ärzt­li­cher Gutach­ten und Zeug­nisse hat der Arzt mit der notwen­di­gen Sorg­falt zu verfah­ren und nach bestem Wissen seine ärzt­li­che Über­zeu­gung auszu­spre­chen.“ Mit Attes­ten, die von Ärzten zum Down­load aus dem Inter­net ange­bo­ten werden, ohne sich mit einem zugrun­de­lie­gen­den Beschwer­de­bild ausein­an­der­ge­setzt zu haben, wird diesem Sorg­falts­ge­bot nicht Genüge getan. Die Dele­gier­ten forder­ten die Ärztin­nen und Ärzte in Bayern zu einem sorg­fäl­ti­gen und abwä­gen­den Vorge­hen bei Attes­ten zur Mund-Nasen-Bede­ckung auf. (Siehe auch Press­e­info der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer vom 6. Okto­ber „Sorg­falt bei Attes­ten zur Mund-Nasen-Bede­ckung“).

Corona-Virus (SARS-CoV-2) Test­ka­pa­zi­tä­ten in Bayern

Der 79. BÄT begrüßte die bislang von der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung unter­nom­me­nen Anstren­gun­gen zur Bewäl­ti­gung der Folgen der Corona-Pande­mie. Um neben den fort­wir­ken­den Heraus­for­de­run­gen der Pande­mie auch auf die bevor­ste­hende Erkäl­tungs- und Grip­pe­welle gezielt reagie­ren zu können, ruft der BÄT die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung auf, weiter­hin ausrei­chend Test­ka­pa­zi­tä­ten und Schutz­ma­te­ria­lien vorzu­hal­ten. Gleich­zei­tig forder­ten die Dele­gier­ten, eine zweck­mä­ßige, indi­ka­ti­ons­ba­sierte und ziel­ge­rich­tete Test­stra­te­gie zu verfol­gen, um die Ressour­cen und Kapa­zi­tä­ten weiter­hin sinn­voll einset­zen zu können. Um diese Test­stra­te­gie zu gewähr­leis­ten, sei eine gesi­cherte und adäquate Finan­zie­rung, einschließ­lich der ärzt­li­chen Leis­tun­gen, unab­ding­bar.

Berufs­ord­nung (BO): Ärzt­li­cher Bereit­schafts­dienst

Die Kassen­ärzt­li­che Verei­ni­gung Bayerns hat in Erfül­lung ihres sozi­al­recht­li­chen Sicher­stel­lungs­auf­tra­ges für gesetz­lich kran­ken­ver­si­cherte Pati­en­ten ein flächen­de­cken­des System an Bereit­schafts­diens­ten, Dienst­pra­xen und einem Fahr­dienst einge­rich­tet und betreibe dieses erfolg­reich. Davon profi­tier­ten gesetz­lich und privat Kran­ken­ver­si­cherte. Deshalb wäre es ziel­füh­rend, auch die Ärzte in einem System zu verei­nen. Dies hat der Gesetz­ge­ber mit einer Neure­ge­lung ermög­licht. Der neue § 26 der Berufs­ord­nung für die Ärzte Bayerns lautet: „Der in eige­ner Praxis tätige Arzt hat nach Maßgabe des Heil­be­rufe-Kammer­ge­set­zes am ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst der Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gung Bayerns teil­zu­neh­men und sich an dessen Finan­zie­rung zu betei­li­gen. Er wird hierzu jeweils von dieser heran­ge­zo­gen. Der Umfang der Teil­nah­me­pflicht bemisst sich nach den Sprech­zei­ten. Die Ausge­stal­tung der Verpflich­tun­gen regelt der Vorstand der Kammer in einer Verein­ba­rung mit der Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gung Bayerns.“

Corona-Prämie für MFA

Der 79. BÄT forderte die Poli­tik auf, für die Medi­zi­ni­schen Fachan­ge­stell­ten (MFA), die seit Ausbruch der Corona-Pande­mie bis heute in vorders­ter Reihe der Versor­gung stün­den, in Analo­gie zu den Pfle­ge­kräf­ten im Kran­ken­haus, eine Prämie aus Mitteln der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen bzw. aus öffent­li­chen Mitteln zur Verfü­gung zu stel­len.

Gefahr für Leib und Leben für Rück­keh­rer nach Afgha­nis­tan

Die Dele­gier­ten forder­ten die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung auf, bis auf Weite­res keine Pati­en­ten nach Afgha­nis­tan abzu­schie­ben, da dort Rück­keh­rer prak­tisch keiner­lei Schutz und keinen Zugang zu medi­zi­ni­scher Versor­gung haben sowie um Leib und Leben fürch­ten müss­ten. Eine Abschie­bung von Pati­en­ten nach Afgha­nis­tan komme derzeit einem Todes­ur­teil gleich und müsse deshalb unter­blei­ben.

Weitere Beschlüsse wurden zu den Satzungs­wer­ken, zur Weiter­bil­dungs- und Fort­bil­dungs­ord­nung getrof­fen. Die Beschlüsse werden auf der Internetseite www.blaek.de und in der Novem­ber-Ausgabe 2020 des Baye­ri­schen Ärzte­blat­tes veröf­fent­licht.

www.blaek.de