Bayern: Sorgfalt bei Attesten zur Mund-Nasen-Bedeckung

Bayern

München - „Bei der Auss­tel­lung ärzt­li­cher Atteste müssen Ärztin­nen und Ärzte gemäß § 25 der Berufs­ord­nung für die Ärzte Bayerns mit der notwen­di­gen Sorg­falt verfah­ren und nach bestem Wissen ihre ärzt­li­che Über­zeu­gung ausspre­chen“, darauf weist Dr. Gerald Quit­te­rer, Präsi­dent der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK), im Vorfeld des 79. Baye­ri­schen Ärzte­ta­ges hin. Ein Attest könne nur aus der unmit­tel­ba­ren Kennt­nis der gesund­heit­li­chen Situa­tion des Pati­en­ten erstellt werden. Deshalb seien eine gründ­li­che Anamnese und eine körper­li­che Unter­su­chung entspre­chend den medi­zi­nisch-fach­li­chen Stan­dards notwen­dig. „Wer ohne die notwen­dige Sorg­falt oder gar nur aus Gefäl­lig­keit ein Attest ausstellt, verstößt nicht nur gegen die Berufs­ord­nung, sondern macht sich unter Umstän­den auch straf­bar – mit allen Konse­quen­zen“, erklärt Quit­te­rer.

In der Sechs­ten Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 ist in § 1 Abs. 2 Nr. 2 fest­ge­legt, dass Perso­nen, die glaub­haft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bede­ckung (MNB) aufgrund einer Behin­de­rung oder aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht möglich oder unzu­mut­bar ist, von der Trage­ver­pflich­tung befreit sind. Für die erfor­der­li­che Glaub­haft­ma­chung ist ein form­lo­ses ärzt­li­ches Zeug­nis hilf­reich, aber nicht zwin­gend vorge­ge­ben.

Nach Auffas­sung des BLÄK-Präsi­den­ten soll­ten Ärztin­nen und Ärzte, die die infek­tio­lo­gi­sche Sinn­haf­tig­keit einer MNB in Frage stel­len, nicht den weit­ge­hend gesell­schaft­li­chen Konsens über das Tragen von MNB, die Empfeh­lun­gen des Robert Koch-Insti­tuts und nicht zuletzt die Grund­satzent­schei­dung des Verord­nungs­ge­bers igno­rie­ren. Atteste über die Unzu­mut­bar­keit des Tragens einer MNB soll­ten nur ausge­stellt werden, wenn schwer­wie­gende medi­zi­ni­sche Gründe vorlie­gen. Der Arzt dient laut § 1 der Bunde­särz­te­ord­nung nicht nur der Gesund­heit des einzel­nen Menschen, sondern auch der Gesund­heit des gesam­ten Volkes.

Über einen entspre­chen­den Leit­an­trag des BLÄK-Präsi­di­ums zum sorg­fäl­ti­gen und abwä­gen­den Vorge­hen bei Attes­ten zur Befrei­ung von der MNB wird auf dem Baye­ri­schen Ärzte­tag 2020 abge­stimmt.

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