Beisitzerin in den Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK gewählt

Wissenschaftlicher Beirat

Frau Univ.-Prof. Dr. Julia Gallwas ist fünfte Beisitzerin im Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer. Die Mitglieder des Beirats wählten die Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Direktorin der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, Georg-August-Universität, Universitätsmedizin Göttingen, einstimmig in die Reihen ihres Vorstands für die aktuell laufende und im Dezember 2025 endende Amtsperiode im Rahmen der 108. Plenarversammlung vom 25. Mai 2024. Sie vertritt seit Januar 2022 das Fachgebiet der Gynäkologie und Geburtshilfe im Wissenschaftlichen Beirat.

Zuletzt wurde der Beiratsvorstand Ende des Jahres 2022 im Rahmen der 105. Plenarversammlung des Wissenschaftlichen Beirats vom 10. Dezember 2022 gewählt. Im Zuge dessen hatten die Beiratsmitglieder entschieden, die Stelle eines fünften Beisitzers bzw. einer Beisitzerin vorerst vakant zu lassen und im Laufe der Amtsperiode zu besetzen. Mit Herrn Prof. Dr. Norbert Haas, Frau Prof. Dr. Sabine Kliesch, Herrn Prof. Dr. Wilhelm-Bernhard Niebling und Herrn Prof. Dr. Fred Zepp war der Beiratsvorstand mit einer Beisitzerin und drei Beisitzern besetzt.

Unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Michael Hallek ist der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer ein interdisziplinär aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Fachgebiete der Medizin zusammengesetztes Gremium. In seiner aktuellen Zusammensetzung ist der Beirat ein Forum der wissenschaftlichen wie gesundheitspolitischen Diskussion und des Austausches, dessen Erfolg in seinem vernetzten Kreis von ehrenamtlich tätigen Fachexpertinnen und Fachexperten wurzelt. Seinem Statut gemäß berät der Beirat die Bundesärztekammer zu medizinisch-wissenschaftlichen und Forschungsfragen, die ihm vom Vorstand der Bundesärztekammer vorgelegt werden. Der Beirat kann auch zur Beratung von Grundsatz- und Einzelfragen hinzugezogen werden, so insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen. Im Auftrag des Vorstands der Bundesärztekammer erarbeitet der Beirat u.a. Richtlinien der Bundesärztekammer gemäß Transplantationsgesetz und Transfusionsgesetz. Aktuell befasst sich der Beirat u.a. mit transfusions- und gewebemedizinischen Fragen sowie mit dem Thema „Künstliche Intelligenz in der Medizin“.