Berlin: Ärztekammer Berlin beschließt neue Weiterbildungsordnung
Berlin - Die neue Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Berlin ist das Ergebnis eines langen Reformprozesses. Wesentliche Änderung ist, dass weniger die Zahl der absolvierten Weiterbildungsinhalte eine Rolle spielen, sondern künftig Kompetenzen gefragt sind. Weiterbildungsbefugte bescheinigen also nicht mehr nur eine Anzahl an durchgeführten Operationen oder Untersuchungen. Vielmehr bescheinigen sie nun Kompetenzen, also in der Weiterbildung erworbene und nachgewiesene Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten.
Die Umstellung in der neuen WBO zum Nachweis von Kompetenzen ermöglicht es zukünftig, die Weiterbildung individueller und flexibler zu gestalten. Einige Inhalte können gegebenenfalls schneller erlangt, andere nach Bedarf vertieft werden. Dass mehr Zusatz-Weiterbildungen berufsbegleitend möglich sein werden, erleichtert zudem die Anpassung der Weiterbildung an die beruflichen und privaten Lebensumstände und macht die Weiterbildung familienfreundlicher.
Die Ärztekammer Berlin ist nunmehr die zweite Kammer, die die Facharztweiterbildung für Innere Medizin und Infektiologie in die WBO aufnimmt. Die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie wurde hingegen gestrichen. Zur Dokumentation des Kompetenzerwerbs wird es zukünftig ein eLogbuch geben. Eine Neuerung, die es bisher nur in Berlin gibt: Wenn Weiterbildungsbefugte fünf oder mehr Ärzt:innen in Weiterbildung betreuen, müssen sie Mentor:innen zur Unterstützung benennen.
Der Weg zur neuen Weiterbildungsordnung
Die noch geltende Weiterbildungsordnung, die 2006 in Kraft getreten war, ist in einigen Bereichen nicht mehr zeitgemäß, sodass dringender Reformbedarf bestand. Die Medizin hat sich zwischenzeitlich weiter spezialisiert, viele Inhalte mussten aktualisiert und differenzierter ausformuliert werden.
Die neue WBO wird erst nach Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) als zuständige Aufsichtsbehörde und nach Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin – vermutlich im Laufe des Jahres 2022 – in Kraft treten.
Ab diesem Zeitpunkt gilt sie automatisch für neue Weiterbildungsverhältnisse. Für bereits begonnene Weiterbildungen gibt es dann mit einer Übergangsfrist von sieben Jahren die Wahlmöglichkeit zwischen der alten und der neuen WBO.
Sechs Fachausschüsse und insgesamt 21 ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinsamen Weiterbildungsausschusses (GWbA) der Ärztekammer Berlin haben auf Basis der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) die neue WBO für Berlin erarbeitet. Teilnehmende hoben die gute Diskussionskultur in den Gremien hervor. So konnte auch bei strittigen Punkten ein fairer Interessensausgleich geschaffen werden.
Schrittweise hatte zuvor der Deutsche Ärztetag die neue MWBO auf Bundesebene beschlossen. Sie bildet den Rahmen für die verbindlichen Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landesärztekammern. Die neue Berliner WBO hält sich sehr eng an die MWBO. Dies soll unter anderem den Wechsel zwischen verschiedenen Kammerbezirken während der Weiterbildung erleichtern.