Berlin: Medizinisches Personal muss priorisiert gegen COVID-19 geimpft werden

Berlin - Die Nähe zu Patientinnen und Patienten erfordert besonderen Schutz. Um unnötige und potenziell fatale Infektionsgeschehen in der Versorgung zu verhindern, muss medizinisches Personal möglichst schnell gegen SARS-CoV-2 immunisiert werden.

In der medizinischen Versorgung, im stationären wie im ambulanten Bereich, gibt es im Zuge von Untersuchungen regelmäßig unmittelbaren Kontakt zu Patientinnen und Patienten. Medizinisches Personal hat damit ein erhöhtes Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2.

Auch wenn Personen, die im stationären Bereich wie auf Intensivstationen, in Notaufnahmen oder Rettungsdiensten sowie in Impfzentren oder mobilen Impfteams tätig sind, bereits in der Gruppe mit höchster Priorität für eine Schutzimpfung eingeordnet sind, werden derzeit andere Personenkreise dieser Gruppe vorgezogen. In der Folge ist bis heute zum Beispiel ein Großteil des für Impfungen eingesetzten medizinischen Personals nicht geimpft. Dies führt zu Konflikten und Gefahren. So sagt das Vorstandsmitglied der Ärztekammer Berlin und HNO-Ärztin Dr. med. Kathleen Chaoui (Allianz Berliner Ärzte – MEDI-Berlin): „Wenn ich, die selbst keine Schutzimpfung erhalten hat, über mehrere Stunden Risikogruppen Impfungen gegen COVID-19 verabreiche, kann ich im Anschluss in der Praxis nicht guten Gewissens meiner Patientin oder meinem Patient in den Hals gucken.“

Darüber hinaus haben laut der Coronavirus-Impfverordnung Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen wie Praxen tätig sind, derzeit lediglich einen Anspruch auf Schutzimpfung mit hoher Priorität. Die Ärztekammer Berlin appelliert mit Nachdruck dafür, jegliches medizinisches Personal mit höchster Priorität zu impfen. Denn auch Praxen haben seit Beginn der COVID-19-Pandemie einen erheblichen Anteil an der Bekämpfung und Eindämmung des Infektionsgeschehens. Die ambulante Versorgung bildet einen wichtigen Wellenbrecher für die ohnehin schon belasteten Kliniken. Zudem sind es Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die mehrheitlich die Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen sicherstellen. Nicht zuletzt daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer besonders zügigen Impfung der Berufsgruppe.

Es zeichnet sich ab, dass der Corona-Impfstoff von AstraZeneca in der EU lediglich an Personen unter 65 Jahren verabreicht werden darf. Dieser Umstand sollte unter anderem dazu genutzt werden, um medizinisches Personal priorisiert gegen COVID-19 zu impfen.

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