Bundesärztekammer: Arztpraxen bei Corona-Impfungen logistisch unterstützen
Berlin - Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die Bundesregierung in ihrem Plan, Arztpraxen und Betriebsärzte in die Coronavirus-Impfstrategie einzubinden. „Aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses dieser Arztgruppen zu ihren Patienten und der Nähe zu deren Wohnort kann die Impfbereitschaft der Bevölkerung gegen die Covid-19-Erkrankung sicherlich erhöht werden“, betont die BÄK in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Coronavirus-Impfverordnung. „Elementar“ sei dabei allerdings, „rechtzeitige Vorsorge“ für eine entsprechende logistische Unterstützung zu treffen. Die BÄK geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Praxen und Betriebsärzte ebenso wie bisher die Impfzentren und mobilen Teams mit Komplettpaketen aus Impfstoffdosen und Verbrauchsmaterial versorgt würden.
Darüber hinaus mahnt die BÄK zum effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden Impfdosen. So weist sie in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass aufgrund der besonderen Lagerungsbedingungen angebrochene Dosen mancher Impfstoffe noch am selben Tag verimpft werden müssten, um nicht ungenutzt entsorgt zu werden. „Bei vorausschauender Organisation und gutem Impfmanagement vor Ort finden sich bestenfalls auch kurzfristig Impfwillige, die nach den Priorisierungsvorgaben impfberechtigt sind“, merkt die Bundesärztekammer dazu an. Hierfür seien gebenenfalls auch entsprechende bundesweite und flächendeckende Regelungen zu treffen.
Mit Blick auf die Diskussion um den Impfstoff des Pharmaunternehmens Astrazeneca begrüßt es die Bundesärztekammer sehr, dass – wie inzwischen angekündigt – die STIKO‐Empfehlung zu dem Einsatz von Impfstoffen an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst werden soll. Auch Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit soll diesen wissenschaftlich begründeten Entscheidungen folgen.
Die Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier.