Clearingverfahren zur neuen GOÄ
Statement des Vorstandes der Bundesärztekammer zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Die aktuell geltende GOÄ ist nach Jahrzehnten ausgebliebener Anpassungen an den medizinischen Fortschritt und die tatsächlichen Kostenentwicklungen so stark überaltert, dass eine grundlegende Novellierung unumgänglich ist. Eine rechtssichere, transparente Abrechnung privatärztlicher Leistungen wird mit der bestehenden GOÄ immer schwieriger. Eine angemessene Vergütung der ärztlichen Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten in Anamnese, Beratung, körperlicher Untersuchung und vielen weiteren Leistungen ist schon lange nicht mehr gegeben. Der Ärzteschaft wird damit eine zeitgemäße Gebührenordnung als Wesensmerkmal des freien Berufs vorenthalten.
Die Bundesärztekammer hat deswegen schon zu Beginn des Jahres 2023 die mit den ärztlichen Verbänden und Fachgesellschaften erarbeitete arzteigene GOÄ an den Bundesgesundheitsminister übergeben und seitdem eine Umsetzung immer wieder mit aller Entschiedenheit eingefordert. Gleichwohl bleibt es eine politische Realität, dass eine Novelle der GOÄ parteiübergreifend von einer Verständigung zwischen Ärzteschaft und PKV-Verband abhängig gemacht wird.
Der Vorstand der Bundesärztekammer begrüßt es deswegen ausdrücklich, dass nun in intensiven Gesprächen ausgelotet wurde, bis zu welchem Punkt der PKV-Verband bereit ist, die ärztlich erarbeiteten Vorschläge zu akzeptieren. Mit dem Ergebnis dieser Gespräche setzen sich die ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften seit Mitte September 2024 auseinander.
Zu bewerten ist dabei zunächst die Tatsache, dass der PKV-Verband mit Blick auf die Folgen für die Beitragsentwicklung der Privatversicherten die ärztlicherseits vorgelegten Gebühren nur mit teils deutlichen Reduzierungen akzeptiert. Jenseits dessen sind nach der Rückmeldung der Verbände aber auch wesentliche Fragen zur Folgenabschätzung zu erörtern. So merken einige Verbände Abwertungen im Vergleich zur geltenden GOÄ an, die aus den aufwändigen Folgenabschätzungen sowohl auf Seiten der Bundesärztekammer als auf Seiten des PKV-Verbandes bisher nicht ersichtlich sind. Diese Einschätzungsunterschiede gilt es aufzuklären, ebenso wie relevante weitere fachliche Fragen.
In einem Clearingverfahren wird die Bundesärztekammer alle beteiligten ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu gemeinsamen Gesprächen einladen und das weitere Vorgehen mit Blick auf den nächsten Deutschen Ärztetag im Mai 2025 in Leipzig beraten.
Der Vorstand der Bundesärztekammer dankt allen beteiligten Verbänden und Fachgesellschaften für ihre engagierte Mitarbeit. Nun gilt es, die anstehenden Sachfragen zu klären, das Für und Wider sorgfältig abzuwägen und in Ruhe zu einer gemeinsamen Haltung der Ärzteschaft zu kommen.