Corona-Schnelltests verantwortlich nutzen / Schutz- und Hygieneregeln befolgen
Berlin – Angesichts schnell steigender Corona-Neuinfektionszahlen und einer stark angespannten Versorgungslage in den Krankenhäusern appelliert der Ärztliche Pandemierat der Bundesärztekammer vor den Feiertagen an die Bevölkerung, die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus weiterhin strikt einzuhalten. Der Einsatz von sogenannten Corona-Schnelltests (PoC-Antigentests) könne mit dazu beitragen, Infektionen schnell zu erkennen, negative Testergebnisse dürften aber keinesfalls zu einer Scheinsicherheit führen und zu einem sorglosen Umgang mit den Gefahren des Virus verleiten.
Der Ärztliche Pandemierat der Bundesärztekammer betont:
„Der Nutzen des Einsatzes von Antigen-Schnelltests liegt im Wesentlichen in der schnellen Verfügbarkeit der Testergebnisse. Neben der Testqualität des jeweiligen Herstellers sind die ärztliche Begleitung und die Probenentnahme durch geschultes Personal wichtige Voraussetzungen für verlässliche Ergebnisse, die dennoch nur Momentaufnahmen mit einer kurzfristigen Gültigkeit darstellen. Bereits am nächsten Tag kann im Fall einer Infektion ein zuvor negativer Antigen-Schnelltest positiv ausfallen. Aus diesem Grund müssen die allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte gemäß der AHA-L-A-Regeln („Abstand halten“, „Hygiene-Maßnahmen beachten“, „Alltagsmaske tragen“, „Lüften“ und „App zur Coronawarnung“) weiterhin konsequent befolgt werden.
Gleiches gilt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Kontaktreduzierung. Die Gesamtreduktion der Kontakte hängt davon ab, dass insgesamt nur wenige Menschen zur eigenen Kontaktgruppe gehören. Insbesondere sollten täglich wechselnde Gruppenzusammensetzungen vermieden werden. Bürgerinnen und Bürger sollten sich bei ersten (Erkältungs-)Symptomen sofort in häusliche Quarantäne begeben. Auch wenn dies zum Weihnachtsfest besonders schwerfällt, können nur so Infektionsketten unterbrochen und das Infektionsgeschehen eingedämmt werden.
Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre sowie Menschen mit Vorerkrankungen und Frauen mit Risikoschwangerschaften können sich seit dem 15.12.2020 in der Apotheke drei kostenlose FFP2-Masken aushändigen lassen. Alle Anspruchsberechtigten sollten dieses Angebot nutzen, sich vom Arzt oder Apotheker über die richtige Anwendung der Maske informieren lassen und diese konsequent nutzen.“
Die interdisziplinär organisierte Arbeitsgruppe Teststrategie des Ärztlichen Pandemierats hat zur kontinuierlichen Verbesserung der nationalen Teststrategie ein Thesenpapier erarbeitet. Dieses Thesenpapier ist hier abrufbar: Link zum Dokument
Der Ärztliche Pandemierat der Bundesärztekammer ist ein Zusammenschluss von Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachdisziplinen zum Austausch über die aktuelle pandemische Situation und den sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten. Der Pandemierat setzt sich zusammen aus Vertretern der Bundesärztekammer, des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer sowie nachfolgenden Organisationen: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM), Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS), Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e.V. (DGG), Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V. (DGHM), Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V. (DGI), Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM), Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. (DGINA), Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI), Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e.V. (DGAI), Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (ALM), Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e. V. (DGKL), Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin e.V. (DGKJ), Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pharmakologie e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP), Gesellschaft für Virologie e.V. (GfV), Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit (DTG) e.V., Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V., Ständige Impfkommission des RKI