Covid-19-Schutzgesetz: Bundesweit einheitliche Regelungen nötig
Zu dem von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgestellten Entwurf eines Covid-19-Schutzgesetz erklärte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt gegenüber der Rheinischen Post (26.08.2022):
„Niemand kann derzeit sicher sagen, ob in den kommenden Monaten weiterhin Omikron vorherrschend sein wird, bzw. ob wir es mit harmloseren Virusvarianten zu tun haben werden oder ob sich solche mit schwereren Verläufen durchsetzen.
Wir sollten also ausreichend differenzierte Maßnahmen zur Verfügung haben, die dann gegebenenfalls zum Einsatz kommen können, aber eben nicht notwendigerweise zum Einsatz kommen müssen. Das heute vorgestellte Pandemie-Stufenkonzept ist differenziert und hebt richtigerweise auf die Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes ab.
Notwendig ist aber, dass das Gesetz erstens um einen klaren Kriterienkatalog ergänzt wird, ab wann schärfere Eindämmungsmaßnahmen gelten. Der bloße Verweis auf Abwasseranalysen, Inzidenzen und die Surveillance-Systeme des Robert Koch-Instituts reicht nicht aus.
Zweitens muss sichergestellt sein, dass diese Indikatoren bundesweit gelten und die gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Alles andere würde nur wieder zu Verwirrung und Verunsicherung in der Bevölkerung führen.
Aber auch unabhängig von staatlichen Vorgaben kommt dem eigenverantwortlichen Umgang der Menschen mit möglichen Ansteckungsrisiken in den kommenden Herbst und Wintermonaten eine noch größere Bedeutung zu.
Neben der Impfung sind beispielsweise freiwillige Schnelltests vor privaten Feiern sinnvoll – insbesondere wenn ältere Familienangehörige oder Menschen mit Vorerkrankungen anwesend sind. Darüber hinaus bleibt die Einhaltung der Hygieneregeln unverändert wichtig.“