Crusius: „Zahl der Behandlungsfehler im Promillebereich“
Berlin – Die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten durch einen Behandlungsfehler zu Schaden kommen, ist extrem gering. Sie liegt, gemessen an der Gesamtzahl der knapp 20 Millionen Behandlungsfälle in den Kliniken und rund einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten in den Praxen, im Promillebereich. Dies geht aus den aktuellen Behandlungsfehlerzahlen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurden. Statistiken anderer Organisationen bestätigen dies.
„Unsere Statistik ist kein Selbstzweck. Wir machen die erhobenen Daten zur Grundlage für einen effektiven Patientenschutz“, sagte Prof. Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, bei der Vorstellung der Zahlen. „Wir nutzen die von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen gesammelten Erkenntnisse für Fortbildungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Dabei werden wir Fehler natürlich nie ganz ausschließen können. Wir versuchen aber auszuschließen, dass ein und derselbe Fehler zweimal passiert.“
Ärzte machen Fehler, sie sind aber keine Pfuscher
Crusius warnte davor, Ärzte, denen ein Fehler unterläuft, vorschnell als Pfuscher zu diskreditieren. Es gebe eine Vielzahl möglicher Ursachen für Fehler. Pfusch sei in den seltensten Fällen der Grund. Eine Gefahrenquelle sei der Zeit- und Personalmangel in Kliniken und Praxen. Crusius: „Die über Jahrzehnte von der Politik geschaffenen ökonomischen Rahmenbedingungen in unserem Gesundheitssystem sind nicht auf maximale Patientensicherheit ausgerichtet, sondern auf
maximale Effizienz. Ärztinnen und Ärzte arbeiten am Limit, und manchmal ein gutes Stück darüber hinaus.“ Zeit für Zuwendung und ausführliche Gespräche bleibe unter diesen Bedingungen kaum.
Dabei kommt einer guten Kommunikation bei der Fehlerprävention ein hoher Stellenwert zu, wie Prof. Dr. Walter Schaffartzik, Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, anhand konkreter Beispiele aus den Schlichtungsstellen erläuterte. Dies gelte sowohl für die Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten als auch zwischen Arzt und Patient.
Andreas Dohm, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, berichtete, dass die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2018 bundesweit insgesamt 5.972 Sachentscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen haben. Es lag in 1.858 Fällen ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor. Davon wurde in 1.499 Fällen der Behandlungsfehler / Risikoaufklärungs-mangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. In 359 Fällen lag ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.
Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie Oberschenkelfrakturen und Bandscheibenschäden.