Digital-Gesetz: Licht und Schatten
Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt das Ziel des Gesetzgebers, die digitale Transformation des Gesundheitswesens und der Pflege konsequent weiterzuentwickeln.
Mit dem jüngst vorgelegten Referentenentwurf für ein Digital-Gesetz schaffe er die Grundlage dafür, dass jeder Versicherte aufwandsarm eine elektronische Patientenakte (ePA) erhält, heißt es in der Stellungnahme der BÄK zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG). „Die Ausgestaltung der Zugriffsverwaltung ist allerdings an manchen Stellen so kleinteilig gestaltet, dass die notwendige Praktikabilität und Überschaubarkeit für die Versicherten nicht gewährleistet ist“, gibt die BÄK zu Bedenken und regt eine angemessene Begrenzung bei der Granularität der Zugriffssteuerung an. Positiv sieht die BÄK die vorgesehene Überführung von Behandlungsdaten in interoperable Formate sowie die Einführung einer elektronischen Medikationsliste (eML).
Als überwiegend unrealistisch wertet die BÄK hingegen die in dem Referentenentwurf hinterlegten Umsetzungsfristen. „Leider geht das BMG hier den Weg der Vorgängerregierung. Im Ergebnis haben zu knappe Termine zu Qualitätseinbußen bei der Reife der Anwendungen geführt, so z. B. bei der ePA 1.0“, heißt es in der Stellungnahme. Dies gilt ebenso für die angedrohte Sanktion für Ärztinnen und Ärzte beim E-Rezept. Letztendlich seien nicht Sanktionen ausschlaggebend für eine schnelle Verbreitung digitaler Anwendungen, sondern deren Sinnhaftigkeit, Funktionalität und nutzergerechte Ausgestaltung.