Eigener Tarifvertrag für Amtsärzte unverzichtbar

Berlin - „Die Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern leisten in der Corona-Pandemie trotz chronischer Unterbesetzung und unzureichender Ausrüstung Herausragendes. Die kommunalen Arbeitgeber sollten endlich damit aufhören, sie als Ärzte zweiter Klasse zu behandeln, indem sie ihnen einen eigenen Tarifvertrag verweigern. Damit würdigen sie nicht nur die Arbeit der Amtsärztinnen und -ärzte in Deutschland herab. Sie konterkarieren den von Bund und Ländern geschlossenen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), der die personelle und strukturelle Förderung der Gesundheitsämter zum Ziel hat.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor den morgigen Gesprächen von Bund und Ländern über die weitere Pandemie-Politik in Deutschland.

Zuvor hatte der Vorstand der Bundesärztekammer in einer Resolution gefordert, die Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Kliniken einzubeziehen. In diesem Sinne hat sich BÄK-Präsident Reinhardt in einem Schreiben an die Länder gewandt. Reinhardt forderte sie auf, die jeweiligen kommunalen Arbeitgeber zu beauftragen, die bereits zugesagten Tarifverhandlungen mit der Ärztegewerkschaft Marburger Bund für angestellte Ärztinnen und Ärzte im kommunalen Dienst außerhalb der Krankenhäuser wieder aufzunehmen.

Hintergrund sind die schlechten Vergütungsbedingungen und die daraus resultierende Personalnot. So ist die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern von 5.000 im Jahr 1970 (nur West-Deutschland) auf 2.561 im Jahr 2019 gesunken. Weitere personelle Engpässe sind absehbar, weil rund 72 Prozent der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst 50 Jahre oder älter sind und bei Eintritt in den Ruhestand ersetzt werden müssen.

„Die Ärztinnen und Ärzte im ÖGD sind keine Verwaltungsangestellten, sie üben wichtige ärztliche Tätigkeiten aus. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird nur dann attraktiv für junge Ärztinnen und Ärzte, wenn die tariflich garantierten Arbeitsbedingungen und Gehälter arztspezifisch und konkurrenzfähig ausgestaltet werden. Mit den im Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen stehen die finanziellen Mittel zur Verfügung. Es fehlt aber offensichtlich noch am politischen Willen der kommunalen Arbeitgeber“, betonte der Bundesärztekammer-Präsident.

Die Länder dürften bei dieser wichtigen Frage nicht am Rand stehen, sondern sollten sich im Sinne einer wirksamen Pandemiebekämpfung und -prävention für die Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Gesundheitsämtern einsetzen.
 

Resolution des Vorstands