Einige Verbesserungen, viele offene Fragen

Krankenhausreform

Zur heutigen abschließenden Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Deutschen Bundestag erklärt BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:

„Es ist anzuerkennen, dass es im parlamentarischen Verfahren zu einigen relevanten Verbesserungen gekommen ist. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung und der ärztlichen Personalausstattung. Hier wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass die Personalausstattung der Dreh- und Angelpunkt für eine gute Patientenversorgung ist.

Gleichwohl ist die dringend erforderliche Krankenhausreform in unserem Land noch nicht am Ziel. Es stimmt nachdenklich, dass die Reform beschlossen werden soll, obwohl mit dem Leistungsgruppen-Grouper und der Auswirkungsanalyse zentrale Reformbausteine noch nicht vorgelegt wurden. Viele offene Fragen stellen sich auch weiterhin mit Blick auf die Vergütungs- und Finanzierungsseite der Reform, deren Effekte nicht verlässlich abschätzbar sind. Bei der sektorenübergreifenden Versorgung und den Auswirkungen auf die ambulanten Strukturen ist die richtige Balance noch nicht erreicht. Auch das selbstgesteckte Ziel des Bürokratieabbaus wird verfehlt.

Schließlich ist noch kein Weg zu einer Gemeinsamkeit zwischen Bund, Ländern und Selbstverwaltung gefunden, ohne die eine große Krankenhausreform in Deutschland nicht gelingen kann. Der enge Austausch insbesondere mit den maßgeblichen Akteuren aus der Versorgung ist Voraussetzung dafür, dass diese Reform echte Verbesserungen sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch der Beschäftigten in den Gesundheitseinrichtungen bringt. Die Bundesärztekammer wird sich in diesem Sinne weiter für das Gelingen der Krankenhausreform einsetzen.“