Gehsteigbelästigungen: BÄK sieht Nachbesserungsbedarf beim Schutz des medizinischen Personals
Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt ausdrücklich die von der Bundesregierung geplante Einführung von Belästigungsverboten im näheren Umkreis von Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Nachbesserungsbedarf sieht die BÄK allerdings beim Schutz des medizinischen Personals. Erforderlich sei eine Regelung, „welche neben der Behinderung der Arbeit auch die Belästigung der Ärztinnen und Ärzte sowie der Mitarbeitenden der Einrichtungen untersagt“, heißt es in der BÄK-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Ihnen sei durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz die Umsetzung und Sicherstellung des gesetzlichen Schutzkonzeptes übertragen worden. Hierzu müsse eine Atmosphäre geschaffen werden, in der sie Schwangere bestmöglich unterstützen können. Das werde durch die Belästigungen nachhaltig erschwert.
Der Entwurf sieht außerdem einer Änderung der Vorgaben zur Bundestatistik vor. Diese soll in Zukunft einen differenzierteren Überblick über die regionale Verteilung der Schwangerschaftsabbrüche und der durchführenden Einrichtungen geben. Die Bundesärztekammer befürwortet dies im Grundsatz. Jedoch sei es „dringend erforderlich sicherzustellen, dass etwaige Veröffentlichungen nicht dazu führen, dass einzelne Einrichtungen oder gar vorgenommene Schwangerschaftsabbrüche für die Öffentlichkeit identifizierbar werden.“ Dies könnte aus Sicht der BÄK neue Anfeindungen ermöglichen und damit das Anliegen des Gesetzesentwurfs konterkarieren.