Apotheken-Stärkungsgesetz: Ärztliche Leistungen nicht an Apotheker übertragen
Hamburg - Künftig sollen auch Apotheken bestimmte Dienstleistungen erbringen dürfen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Dazu zählt etwa
die Beratung von Patientinnen und Patienten bei bestimmten Krankheiten wie Bluthochdruck.
Der Präsident der Ärztekammer Hamburg, Dr. Pedram Emami, sieht diese Entwicklung kritisch. „Patientenberatung ist und bliebt ärztliche Aufgabe, vor allem zur Sicherung der Versorgungsqualität und damit auch im Interesse der Patientensicherheit“, so Emami. Datenschutzrechtliche Aspekte sieht Emami ebenfalls kritisch: „Der Tresen im Geschäft ist nicht der geeignete Ort, um mit Patientinnen und Patienten ihre Diagnosen und Beschwerden zu besprechen“.
Die neuen Beratungsmöglichkeiten für Apotheken gehen auf eine Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekenverband von Mitte Juni zurück. Sie soll die Umsetzung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes regeln.
Kammerpräsident Emami bemängelt auch, „dass trotz der jetzt schon bestehenden finanziellen Engpässe der Kassen damit medizinisch völlig sinnlose Leistungen vergütet werden, wo täglich selbst die Finanzierung sinnvoller, ja notwendiger Maßnahmen in den Praxen und Kliniken in Frage gestellt wird.“
„Es wäre angebracht, diese Ressourcen den Kolleginnen und Kollegen in den Praxen zur Verfügung zu stellen. Denn sie sorgen tagtäglich dafür, dass sich die Menschen auf eine gute ambulante Versorgung und ärztliche Beratung verlassen können“, so Emami weiter.