Hessen: Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation ab sofort erhältlich

Frankfurt - Der digitale Wandel ist in nahezu allen Gesellschaftsbereichen in vollem Gange – auch im deutschen Gesundheitswesen. Elektronische Patientenakten, Notfalldaten auf der Gesundheitskarte oder der elektronische Medikationsplan sind digitale Anwendungen, die Patienten und Ärzten behandlungsrelevante Informationen schnell und unkompliziert zur Verfügung stellen sollen. Im Gegensatz zu rein verwaltungstechnischen Instrumenten, wie dem Versichertenstammdatenmanagement, können sie einen echten medizinischen Mehrwert bieten. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sie schon bald fester Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit sein werden.

Bei der Nutzung dieser digitalen Anwendungen muss gewährleistet sein, dass ein Zugriff auf sensible medizinische Daten des Patienten nur mit einer entsprechenden Berechtigung erfolgt. Dazu dient der elektronische Heilberufsausweis. Er identifiziert Sie als Ärztin oder Arzt und stellt sicher, dass Sie genau in dieser Funktion auf Patientendaten zugreifen. Nur wenn Sie über einen eHBA der zweiten Generation verfügen, können Sie alle geplanten medizinischen Anwendungen nutzen und abrechnen. Der eHBA ist außerdem für die ab 1. Januar 2021 obligatorische elektronische Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich.

Für die Beantragung Ihres elektronischen Heilberufsausweises melden Sie sich bitte über die folgende Seite unserer Website www.laekh.de/ehba an unserem Mitgliederportal an und wählen Sie dort nach Bestätigung Ihrer Meldedaten den gewünschten Kartenherausgeber aus.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zentrale Mitgliederdatenmanagement unter der Telefonnummer: 069 97672 – 404.

www.laekh.de