Hessisches Ärzteparlament fordert kurzfristigen GOÄ-Inflationsausgleich
Die Delegierten der Landesärztekammer Hessen haben die Bundesärztekammer am 26.11. 2022 in Bad Nauheim aufgefordert, angesichts der seit über 25 Jahren ausbleibenden Anpassung der Leistungsziffern (GOÄ=Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte) und der aktuellen Inflation sowie der steigenden Energiepreise darauf hinzuwirken, dass kurzfristig eine Erhöhung des Punktwertes oder hilfsweise des Regelsteigerungssatzes von aktuell 2,3 auf mindestens 3,2 erfolgt, solange keine neue GOÄ in Kraft tritt.
Sollte eine Einführung der neuen GOÄ nicht bis zum 31.12.22 erfolgt, bzw. die neue GOÄ bis dahin nicht vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) verordnet worden sein, soll die Bundesärztekammer aufgefordert werden, die Maßnahmen entsprechend des Beschlusses Ic-131 des DÄT 2022 in Bremen umzusetzen.
Begründung:
Die aktuelle GOÄ ist nun über 30 Jahre alt, bildet nicht mehr den derzeitigen Stand der Wissenschaft ab und hält den Steigerungen von Inflation und Verbraucherpreisen u.a. durch steigende Energiepreise nicht mehr Stand. Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen weist die Bundesärztekammer daher mit Nachdruck darauf hin, dass hier jetzt dringender Handlungsbedarf besteht. Vergleichbare Beschlüsse anderer
Landesärztekammern sollen damit bekräftigt und gegenseitig unterstützt werden.
Nicht zuletzt würden viele Leistungen wie etwa Blutabnahme in der neuen, Ende November 2022 in Kraft getretenen GOT (Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte) höher bewertet werden als beim Menschen, erklärten die Delegierten.