Infektionsschutzgesetz: Endlich Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt

Corona-Pandemie

Berlin - Zu den von Bundesministerium für Gesundheit und Bundeministerium der Justiz unter Beteiligung des Bundeskanzleramtes konsentierten Schutzmaßnahmen zur Pandemievorsorge im Herbst und Winter erklärt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer:

„Das Pandemie-Stufenkonzept ist differenziert, auf die Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes abhebend und vor allem endlich mit Rücksicht für unsere Kinder formuliert. Die Vorbereitung auf neue Virusvarianten, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und der Schutz vulnerabler Gruppen sind in der aktuellen Situation die entscheidenden Kriterien für den weiteren Umgang mit der Pandemie.

Daran schließt sich die Frage an, was passieren soll, wenn eine Überlastung der medizinischen Infrastruktur droht. Wichtig ist, dass in Zukunft im ganzen Bundesgebiet einheitliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn bestimmte, klar definierte Kriterien erfüllt sind. Hier bleibt das heute vorgestellte Konzept leider noch im Vagen.

Im bisherigen Verlauf der Corona-Pandemie waren Bund und Länder nur unzureichend auf absehbare neue Infektionswellen vorbereitet. Das daraus resultierende Durcheinander von nicht aufeinander abgestimmten Schutzmaßnahmen hat die Menschen verwirrt und das Vertrauen in das Pandemiemanagement erschüttert. Daher ist es gut, dass die Politik mit der Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes für einen stringenteren Umgang mit der Pandemie sorgen will.

Wir begrüßen insbesondere die Absage des Bundesgesundheitsministers an pandemiebedingte Schulschließungen. Kinder und Jugendliche waren bisher die Hauptleidtragenden der Schutzmaßnahmen. Schon jetzt sind die Folgen zu beobachten, unter anderem Bildungsdefizite, Entwicklungsstörungen und eine deutliche Zunahme der psychischen Erkrankungen. Daher müssen wir alles dafür tun, dass Schulen und Kitas offenbleiben.

Jetzt geht es darum, die Vorschläge zügig, aber vor allem sorgfältig zu prüfen. Dazu wäre es hilfreich, wenn die verantwortlichen Ministerien schnell einen ausformulierten Gesetzestext vorlegen würden.“