Krankenhausreform: Die Personalausstattung ist der Schlüssel zum Erfolg
Vor der morgigen öffentlichen Anhörung im Bundestagsgesundheitsausschuss hat Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt Nachbesserungen an dem Entwurf der Koalition für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) angemahnt.
„Wir alle brauchen diese Reform, sie muss sich aber daran messen lassen, ob sie spürbare Verbesserungen bei der Personalausstattung, bei den Arbeitsbedingungen, beim Bürokratieabbau und bei der ärztlichen Nachwuchssicherung bringt. Wir sehen hier noch einige Leerstellen, die im weiteren parlamentarischen Verfahren gefüllt werden müssen“, sagte Reinhardt mit Blick auf die schriftliche Stellungnahme zum KHVVG, die die Bundesärztekammer zuvor an den Bundestag übermittelt hat.
Reinhardt betonte, dass die Frage der ausreichenden Personalausstattung künftig zu einem Schlüsselthema für Versorgungsqualität und -sicherheit werde. Die ärztliche Weiterbildung sei die entscheidende Stellschraube dafür, dass auch in Zukunft genügend Fachärztinnen und Fachärzte für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen. „Die ärztliche Weiterbildung muss deshalb im stationären wie im ambulanten Bereich ausreichend und angemessen finanziert werden“, forderte Reinhardt. Die mit der Krankenhausreform vorgesehene Leistungsgruppenplanung werde zudem zu einer stärkeren Zentralisierung weiterbildungsrelevanter Versorgungsinhalte führen. Deshalb müsse auf mehr Kooperation von Krankenhäusern, die solche Versorgungsaufträge erhalten, mit anderen Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen der Patientenversorgung hingewirkt werden. Hierbei seien auch arbeits- und steuerrechtliche Fragen, wie zum Beispiel die Arbeitnehmerüberlassung in den Blick zu nehmen.
Der BÄK-Präsident appellierte an die Koalition, mit der Krankenhausreform endlich wirksame Maßnahmen zur Sicherung einer patienten- und aufgabengerechten ärztlichen Personalausstattung auf den Weg zu bringen. Reinhardt verwies auf das von der Bundesärztekammer entwickelte Personalbemessungssystem ÄPS-BÄK, mit dem der Personalbedarf in den einzelnen Abteilungen differenziert und ohne großen bürokratischen Aufwand ermittelt werden kann. Dass ÄPS-BÄK lediglich im Begründungsteil des Gesetzentwurfs genannt wird, hält die BÄK für nicht ausreichend. Erforderlich ist aus ihrer Sicht eine gesetzliche Verankerung im Paragraphenteil des Entwurfs.
Positiv hob Reinhardt die Einbeziehung der BÄK in den geplanten Leistungsgruppenausschuss hervor. In diesem Zusammenhang begrüßte Reinhardt auch die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers, nicht dogmatisch an den neuen Leistungsgruppen festzuhalten zu wollen. „Nordrhein-Westfalen hat vorgemacht, wie eine abgestimmte Leistungsgruppensystematik aussehen sollte. Die Bundesärztekammer spricht sich deshalb dafür aus, zunächst von den in NRW entwickelten Leistungsgruppen auszugehen und beispielsweise Fragen zu Qualitätsanforderungen im Leistungsgruppenausschuss zu beraten“, betonte Reinhardt.