KHVVG: Nach Inkrafttreten dringende Nachbesserungen angehen

Krankenhausreform

Zu der heutigen Entscheidung des Bundesrates, zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) nicht den Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern anzurufen, erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:

„Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum KHVVG ist der Weg für die Krankenhausreform frei. Erledigt sind die Aufgaben von Bund und Ländern damit aber noch lange nicht. Diese Reform weist unter anderem im Hinblick auf die Krankenhausplanung, auf die Sicherung der flächendeckenden Grundversorgung und die nachhaltige Finanzierung unserer Kliniken noch zahlreiche Leerstellen auf, die in den nächsten Wochen und Monaten geschlossen werden müssen. Die Reform kann nur gelingen, wenn der Bund mit den Ländern zusammenarbeitet und stärker als bisher auf die Hinweise aus der Praxis hört. Das gilt für die konkrete Umsetzung des nun beschlossenen Gesetzes, aber auch für notwendige gesetzliche Nachbesserungen, die in der neuen Legislaturperiode kommen müssen.

Das parlamentarische Verfahren hatte bereits in einigen Bereichen Verbesserungen gebracht, etwa mit Blick auf die Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung oder der ärztlichen Personalausstattung. Diese Aspekte sind essenziell, da die Personalausstattung den Dreh- und Angelpunkt für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung darstellt.

Nun kommt es zunächst darauf an, die Leistungsgruppensystematik schnell und sachorientiert anzupassen. Die Bundesärztekammer wird in dem dafür zuständigen Ausschuss den medizinisch-fachlichen Sachverstand und das sektorenübergreifende Versorgungswissen der Ärzteschaft einbringen.

Außerdem braucht es schnell Lösungen, wie die ärztliche Weiterbildung unter den veränderten Bedingungen gesichert werden kann. Dazu müssen die Finanzierung gesichert und auch bessere arbeitsrechtliche Voraussetzungen für Weiterbildungsverbünde geschaffen werden.

Weiterhin bleibt der Abbau bürokratischer Hürden essenziell, um den Beschäftigten endlich wieder mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit mit den Patientinnen und Patienten zu verschaffen und die Arbeitsbedingungen in unseren Kliniken attraktiver zu gestalten.

Zudem muss die Vorhaltevergütung weiterentwickelt werden, da sie in der aktuellen Form weder das Ziel einer fallzahlunabhängigen Betriebsmittelfinanzierung noch eine substanzielle Ablösung der DRG-Vergütungssystematik erreicht. Die Fehlanreize des DRG-Systems müssen korrigiert werden, um versorgungsnotwendigen Krankenhäusern eine stabile wirtschaftliche Grundlage für eine bedarfsgerechte Patientenversorgung zu geben. Nicht zuletzt ist für gezielte Anpassungen der Reformkomponenten ein zuverlässiges und transparent verfügbares Auswirkungstool unerlässlich, das in den kommenden Wochen und Monaten auszuarbeiten ist.

Um den Krankenhäusern sowie ihren Beschäftigten die dringend nötige Planungssicherheit zu geben, müssen Bund und Länder in den nächsten Monaten trotz Wahlkampf und Regierungsbildung sachorientiert an der Umsetzung und den notwendigen Rechtsverordnungen arbeiten. Wo gesetzliche Anpassungen nötig sind, muss eine neue Regierung diese zeitnah umsetzen. Nur so kann die Krankenhausversorgung zum Wohl der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten in den Krankenhäusern zukunftsfest und nachhaltig gestaltet werden.“