Landesapothekerkammer Thüringen und Landesärztekammer Thüringen zu Lieferengpässen bei Arzneimitteln: Separate Verordnung hilfreich
Die Lieferengpässe für Paracetamol- und Ibuprofen-haltige Fiebersäfte bereiten Heilberufen und Eltern derzeit große Sorgen. Deshalb haben Landesapothekerkammer und Landesärztekammer gemeinsam nach einer Lösung gesucht und sich über folgende Vorgehensweise verständigt: Sind Ibuprofen- oder Paracetamol-haltige Fiebersäfte als Fertigarzneimittel nicht mehr zu bekommen, haben Apothekerinnen und Apotheker die Möglichkeit, mit Rezepturen auszuhelfen. Allerdings kann diese Maßnahme ausschließlich im Einzelfall zur Anwendung kommen, wenn der Krankheitszustand des Kindes eine Behandlung mit den in Rede stehenden Wirkstoffen erfordert. Die konkreten Bedingungen für die Verordnung (siehe Anhang!) hat die Landesärztekammer Thüringen in einem Newsletter ihren Mitgliedern mitgeteilt.
„Ich bin der Landesapothekerkammer sehr dankbar, dass sie in dieser schwierigen Situation mit nach einer Lösung für unsere Kolleginnen und Kollegen und insbesondere auch für unsere Patientinnen und Patienten gesucht hat“, so Landesärztekammerpräsidentin, Dr. Ellen Lundershausen. „So kann zumindest übergangsweise unseren kleinen Patienten geholfen werden!“
„Die Lieferengpässe bei Fiebersäften sind leider nur die Spitze des Eisberges, auch bei Herz-Kreislauf-Medikamenten oder Antibiotika haben wir Probleme“, so der Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen Ronald Schreiber. „Diese Entwicklung muss uns Sorgen machen. Natürlich lassen sich in vielen Fällen Lösungen finden, eine andere Packungsgröße, ein anderer Hersteller, in Absprache mit den Ärzten auch einmal der Wechsel auf einen anderen Wirkstoff. Aber der Spielraum wird immer enger.“, beschreibt Präsident Ronald Schreiber die Sorgen der Thüringer Apotheken.
„Wichtig ist“, sind sich die Präsidentin der Landesärztekammer, Dr. Ellen Lundershausen, und der Präsident der Landesapothekerkammer, Ronald Schreiber, einig, „dass man wie bei allen Problemen gemeinsam - Ärztinnen und Ärzte mit den Apothekern und Apothekerinnen – eine Lösung sucht. Das ist in diesem Fall unkompliziert gelungen“, freuen sich die Präsidentin und der Präsident.
Verschiedene Gründe führen zu Lieferengpässen bei Medikamenten. Viele Arzneistoffe werden weltweit nur noch von wenigen, in einigen Fällen nur noch von einem Unternehmen produziert. Kommt es dort zu Schwierigkeiten, stockt die weltweite Versorgung, wie gerade jetzt bei den Fiebersäften. Darüber hinaus kommt der überwiegende Teil der Arzneimittel, die in Europa und in Deutschland zum Einsatz kommen, aus Asien, vor allem aus China und Indien, diese Abhängigkeit kann bei Problemen in diesen Ländern fatale Folgen haben.
Anhang:
Folgende Voraussetzungen wurden zwischen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, GKV-Spitzenverband, der KBV und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) vereinbart:
- Der Fiebersaft wurde vom behandelnden Arzt / von der behandelnden Ärztin verschrieben.
- Die Nichtbeschaffbarkeit des verordneten Fertigarzneimittels ist in der Apotheke zu dokumentieren. Hierfür wird die Dokumentation in den Warenwirtschaftssystemen als ausreichend erachtet.
- Bei Nichtverfügbarkeit des verordneten Arzneimittels erfolgt die Rücksprache zu medikamentösen Alternativen mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin.
- Im Falle, dass die Gabe von Paracetamol- oder Ibuprofen-haltigen Fiebersäften medizinisch erforderlich ist und mehrere Arzneimittel auf einem Rezept verordnet sind, ist ein neues Rezept über eine Rezeptur auszustellen.
- Es wird daher empfohlen, im Zeitraum der eingeschränkten Verfügbarkeit bei der Verordnung eines Paracetamol- oder Ibuprofen-haltigen Fiebersaftes jeweils ein separates Rezept auszustellen.
- Dieses kann bei „Nicht-Verfügbarkeit“ von der Apotheke mit einem Vermerk zur ersatzweisen Herstellung einer Rezeptur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin versehen werden.
- Der GKV-Spitzenverband wird die Krankenkassen informieren und dringend empfehlen, dass in dem Zeitraum der eingeschränkten Verfügbarkeit den Apotheken die Rezepturen von den Krankenkassen erstattet werden.
- Die ärztlichen Verschreibungen sollen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung gesondert berücksichtigt werden.