„Masern-Impfpflicht ist im Interesse der Kinder“
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Masern-Impfpflicht für Kinder zulässig ist. Dr. Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg, begrüßt diese Entscheidung. „Masern sind eine ernstzunehmende und vor allem hochansteckende Krankheit. Deswegen ist es gut, dass die Masern-Impfpflicht Bestand hat. Das ist im Interesse aller Kinder und Jugendlichen in Kitas und Schulen und auch der Beschäftigten dort“, so Emami. Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg hatte sich bereits im Frühjahr 2019 zustimmend zur Masern- Impfplicht in Einrichtungen der Kinderbetreuung und Schulen geäußert. Seit 1. März 2020 dürfen Kitas und Tagesmütter Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. Für Schülerinnen und Schüler gilt die Impfpflicht ebenfalls.
„Wir fühlen uns durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in unserer Entscheidung aus dem Jahr 2019 bestätigt“, sagte PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg. Nach Daten
des Robert Koch-Instituts haben in Deutschland 75,6 Prozent der Kinder im Alter von 24 Monaten eine zweifache Impfung gegen Masern. Hamburg liegt mit einer Impfquote von über 80 Prozent auf dem zweiten Platz aller Bundesländer. Bis zur Einschulung werden die Impfungen oft nachgeholt – 92,7 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger in Deutschland sind doppelt gegen Masern geimpft. Um ein Zirkulieren des Masern-Virus und Ausbrüche zu vermeiden, müssten 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern immun sein. Dieser Prozentsatz wird bislang nur in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erreicht. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen gilt seit 1. August 2022 ebenfalls eine allgemeine Masern-Impfplicht.