Mecklenburg-Vorpommern: Das DVPMG ist unnötig aufgebläht und hängt Patienten ohne Zugang zur digitalen Infrastruktur ab
Rostock - Das nunmehr dritte Digitalisierungsgesetz in der Legislaturperiode von Jens Spahn, das „Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungsgesetz“ (DVPMG), das am 20. Januar 2021 vom Kabinett beschlossen wurde und im Sommer in Kraft treten soll, wird tiefgreifende Einschnitte im Arzt-Patientenverhältnis mit sich bringen. Davor warnt der Vorstand der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern.
Etliche Änderungen im eh schon stark komprimierten Alltag in einer Praxis sollen die medizinische Versorgung in die moderne Welt der Digitalisierung katapultieren. Mit dem DVPMG kommen weitere Regelungen zur Digitalisierung in der Pflege, zur Telemedizin und zur neuen Patientenakte hinzu.
Obwohl der Ausschuss für Digitalisierung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern das Potential der Digitalisierung für die Patientenversorgung erkennt, kritisiert er am Gesetz einen unnötigen Bürokratieaufwand, fehlende Transparenz bei den einzelnen Umsetzungsprozessen und bei der Erkennbarkeit von Nutzen und Aufwand sowie vor allem eine Benachteiligung von Patienten ohne Zugang zu digitaler Infrastruktur.
Besonders bedenklich sei beispielsweise, dass Patienten den Notfalldatensatz und den elektronischen Medikationsplan in einer Patientenkurzakte auf einem internetfähigen Handy gespeichert haben müssen, um bspw. vom Rettungspersonal abgerufen werden zu können. Bei älteren Patienten und Patienten auf dem Land, wo nach wie vor flächendeckendes Internet fehlt, ist die Patientenkurzakte weder hilfreich noch sinnvoll. Fragwürdig in den einzelnen im Gesetz verankerten Anwendungen ist auch der Umgang mit sensiblen Patientendaten. Aber Bedenken des Datenschutzes wurden bislang ignoriert.
Auf der Kammerversammlung am kommenden Samstag, den 20. März, soll das Thema deshalb breit in der Vertretung der Ärzteschaft diskutiert werden, damit Gesetze wie das DVPMG nicht einfach durchgewunken und am Endverbraucher vorbei auf den Weg gebracht werden! In der Diskussion wird auch die Forderung nach einem eHealth-Beirat eine Rolle spielen, der die Landesregierung beraten soll.