Mehr Investitionen in Krisenreaktionsfähigkeit notwendig
Berlin - „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern haben im bisherigen Verlauf der Corona-Pandemie Herausragendes geleistet. Sie haben durch ihr großes Engagement bei der Kontaktnachverfolgung und bei der Ermittlung von umfangreichen Daten zur Infektionslage maßgeblich dazu beigetragen, eine Überforderung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden. Ein wichtiges Zeichen der Anerkennung ihrer Arbeit wäre es, wenn Bund und Länder jetzt endlich die seit vielen Jahren notwendigen Strukturreformen im Öffentlichen Gesundheitsdienst umsetzen würden.“ Das sagte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), vor dem Tag des Gesundheitsamtes am 19. März 2021.
Er betonte, dass die Corona-Krise die strukturellen Defizite des Öffentlichen Gesundheitsdienstes deutlich vor Augen führe. „Die Gesundheitsämter brauchen mehr materielle und personelle Ressourcen. Neben modernen digitalen Kommunikationssystemen müssen Anreize für Ärztinnen und Ärzte geschaffen werden, im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig zu werden. Dafür ist eine tariflich gesicherte, arztspezifische Vergütung der Amtsärzte unabdingbar“, so Reinhardt. „Mit den im Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen stehen die finanziellen Mittel zur Verfügung. Es fehlt aber offensichtlich noch am politischen Willen der kommunalen Arbeitgeber“, betonte der Bundesärztekammer-Präsident. Investitionen in die personelle Ausstattung der Gesundheitsämter, in die digitale Infrastruktur und in eine durchdachte Modernisierung der Meldeverfahren und -abläufe seien für die Krisenreaktionsfähigkeit im Pandemiefall ebenso notwendig, wie für die Erledigung der vielen weiteren Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.