„Mit wissenschaftlicher Expertise für eine hochwertige Patientenversorgung“
„Mit wissenschaftlicher Expertise gemeinsam für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung – das ist der Grundsatz der engen Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) und ihrem Wissenschaftlichen Beirat (WB).“ Darauf verwies Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich der 100. Plenarversammlung des WB am vergangenen Samstag in Berlin. Reinhardt dankte den Mitgliedern für ihr großes ehrenamtliches Engagement. Erfolgreiche ärztliche Selbstverwaltung sei ohne die enge Zusammenarbeit mit der Medizinischen Wissenschaft nicht denkbar. Der Wissenschaftliche Beirat unterstütze die berufspolitische Arbeit der Bundesärztekammer, indem er wesentlich zu fachlich fundierten und innerhalb der Ärzteschaft breit konsentierten Positionsbestimmungen der Bundesärztekammer beitrage.
Ein Novum in der 69-jährigen Geschichte des Wissenschaftlichen Beirats war, dass die 100. Plenarversammlung aufgrund der Corona-Pandemie als Videokonferenz durchgeführt werden musste. Mit dem Novellenentwurf der Querschnitts-Leitlinien Hämotherapie stand ein für Ärzte, die Blutprodukte anwenden und Hämostasestörungen behandeln, unerlässliches und im ärztlichen Alltag weithin akzeptiertes Regelwerk im Mittelpunkt der Beratungen. Wie bei den Richtlinien Hämotherapie gilt auch hier der Grundsatz aus dem Transfusionsgesetz, „durch gesetzliche Regelungen nur so viel wie notwendig zu regeln, die fachlichen Einzelheiten aber soweit wie möglich der Regelung durch die Fachwelt zu überlassen“.
Der Wissenschaftliche Beirat berät den Vorstand der Bundesärztekammer seit Oktober 1951. „Damals wie heute konnte sich der BÄK-Vorstand auf den fundierten Sachverstand der ehrenamtlich arbeitenden Beiratsmitglieder und ihrer gut vernetzten Fachkreise stützen“, betonte der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats, Prof. Dr. Dr. Peter C. Scriba. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die medizinisch-wissenschaftliche Expertise bei der Bewertung von Gesetzesinitiativen sowie bei Fragen der ärztlichen Berufsausübung. Darüber hinaus erarbeitet der Beirat im Auftrag des BÄK-Vorstands Stellungnahmen und Empfehlungen zu verschiedenen wissenschaftlichen Fragestellungen. Ein weiterer wichtiger Teil der Arbeit ist die Feststellung des Standes der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien, die die Bundesärztekammer im gesetzlichen Auftrag gemäß Transfusions- und Transplantationsgesetz aufstellt.