Patientenwohl muss vor Profitorientierung gehen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat vor mehr als einem Jahr Regulierungen für investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) angekündigt, geschehen ist seither nichts.
„Die aktuellen Medienberichte über Mitarbeiterseminare einer investorengetragenen MVZ-Kette zur Gewinnmaximierung in der Patientenversorgung verdeutlichen, zu welchen Auswüchsen ungezügelte Profitorientierung führen kann. Wenn Profitgier vor dem Patientenwohl steht, untergräbt dies das Vertrauen der Menschen in unser Gesundheitswesen insgesamt und schadet MVZ als an sich sinnvolle Ergänzung der ambulanten Versorgung im Besonderen“, warnt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Er appelliert erneut an den Gesetzgeber, Patientinnen und Patienten vor Fehlentwicklungen durch den Einfluss fachfremder Finanzinvestoren zu schützen und endlich entsprechende gesetzliche Regulierungen auf den Weg zu bringen.
Zum Hintergrund: Seit längerer Zeit ist bekannt, dass fachfremde Kapitalinvestoren den Gesundheitsmarkt für sich entdeckt haben, angelockt von den sicheren Geldflüssen der Sozialversicherungsbeiträge. Beliebt ist der Aufkauf kleinerer Krankenhäuser, um auf diesem Weg Medizinische Versorgungszentren zu gründen. Oft wird dann über ein Angebot lukrativer Leistungen und hohe Leistungsmengen das Ziel verfolgt, hohe Renditen für die Investoren zu erwirtschaften.
Die Bundesärztekammer hat deshalb konkrete Formulierungsvorschläge für eine gesetzliche Regelung in diesem Bereich ausgearbeitet und dem Bundesgesundheitsministerium zugeleitet. Mit diesen Vorschlägen soll gewährleistet werden, dass das Patientenwohl immer Vorrang hat vor kommerziellen Interessen. Einen Antrag mit gleicher Zielrichtung hatten auch die Länder Bayern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebracht. „Ausreichend Regelungskonzepte liegen also auf dem Tisch. Jetzt ist der Bundesgesundheitsminister gefordert, seinen Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen“, so Reinhardt.