Reinhardt: „Alkohol- und Tabaksteuer zur finanziellen Entlastung der GKV verwenden“
Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt hat sich dafür ausgesprochen, die Alkohol- und Tabaksteuer als zweckgebundene Abgabe teilweise für die gesetzliche Krankenversicherung zu verwenden. Dies könne die Finanzierung des Gesundheitssystems langfristig sichern.
„Wenn ein Teil dieser Steuereinnahmen zurück in die Patientenversorgung fließen würde, wäre das mehr als gerechtfertigt“, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt (27.08.2022). Folgeerkrankungen durch Alkohol- und Tabakkonsum verursachten jedes Jahr enormen Kosten für die Krankenkassen. So fordere übermäßiges Trinken jedes Jahr rund 74.000 Todesopfer in Deutschland.
Beim Tabakkonsum beliefen sich die direkten Krankheitskosten schätzungsweise auf 30 Milliarden Euro. „Gleichzeitig hat der Staat im letzten Jahr knapp 18 Milliarden Euro mit Alkohol- und Tabaksteuern eingenommen“, erklärte Reinhardt.
Reinhardt forderte zudem, die Kassen durch eine kostendeckende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfängern zu unterstützen. Der Bund zahle derzeit für jeden von ihnen eine Pauschale von gut 100 Euro. „Das deckt etwa ein Drittel der tatsächlich im Durchschnitt anfallenden Behandlungskosten ab“, kritisierte er.
Als weitere Maßnahme schlägt Reinhardt vor, den Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent zu reduzieren. Eine solche Absenkung würde die Krankenkassen um rund sechs Milliarden Euro im Jahr entlasten und das gesamte System nachhaltig stabilisieren. „Dann hätte das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz seinen Namen auch verdient“, so Reinhardt.