Reinhardt: „Die Krankenhausreform darf den Ärztemangel nicht verschärfen“

Krankenhausreform

„Menschen gehen im Vertrauen darauf in ein Krankenhaus, dass sich qualifizierte Ärztinnen und Ärzte genügend Zeit für ihre Untersuchung und Behandlung nehmen können. Das ist der Dreh- und Angelpunkt guter Versorgungsqualität. An diesem Maßstab muss sich die geplante Krankenhausreform messen lassen. Und genau hier besteht bei den nun bekannt gewordenen Reform-Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums noch sehr dringender Anpassungsbedarf.“ Darauf verweist Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor den morgigen Bund-Länder-Beratungen zur Krankenhausreform in Berlin.

„Die Eckpunkte des Bundes sehen vor, dass die Krankenhäuser künftig nicht mehr ausschließlich nach der Zahl der Fälle bezahlt werden. Zentrale Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung ist eine ausreichende Anzahl gut aus- und weitergebildeten Personals. Deswegen muss die Reform die vollständige Refinanzierung der erforderlichen Personalausstattung in allen patientennahen Berufsgruppen sicherstellen. Nur so kommen wir zu einer Vorhaltevergütung, die hält, was sie verspricht“, betont der BÄK-Präsident.

„Die Bundesärztekammer hat ein Bemessungssystem entwickelt, das die patienten- und aufgabengerechte ärztliche Personalausstattung in den Krankenhäusern konkret ermittelt. Darauf hat auch die Regierungskommission in ihrer Empfehlung schon Bezug genommen“, erläutert der BÄK-Präsident. Reinhardt fordert, dass das Personalbemessungsinstrument der Bundesärztekammer verbindlicher Bestandteil bei der Ermittlung der Vorhaltekosten wird.

Damit Ärztinnen und Ärzte auf dem erforderlichen Qualifikationsniveau auch in Zukunft verfügbar sind, muss die Reform die Facharztweiterbildung in allen Krankenhäusern wie auch im ambulanten Bereich absichern. „Die BMG-Eckpunkte weisen bei der ärztlichen Weiterbildung ausgerechnet den Kliniken der niedrigsten Versorgungsstufe eine zentrale Rolle zu, den sogenannten ‚Level-Ii-Kliniken‘. Diese Kliniken sollen aber den größten Teil des stationären Leistungsspektrums gar nicht erbringen dürfen. Deshalb können sie bei der Facharztweiterbildung zwar einen Beitrag leisten, aber keine zentrale Rolle spielen. Stattdessen brauchen wir das Zusammenwirken aller Krankenhäuser und auch des ambulanten Bereichs für die Facharztweiterbildung“, konstatiert der BÄK-Präsident. Gerade mit der neuen kompetenzbasierten Weiterbildung habe die Ärzteschaft die Weiterbildung an die moderne Versorgung angepasst und für die ambulante Weiterbildung geöffnet. Weiterbildung vor allem an eine Versorgungstufe zu koppeln, würde zu einer qualitativ schlechteren Versorgung führen. „Bei der Gestaltung der Leistungsgruppen muss der Aspekt der Weiterbildung berücksichtigt werden. Damit wir die Zukunft der ärztlichen Versorgung nicht verspielen, muss für jede einzelne Leistungsgruppe jetzt ihre Bedeutung für die Facharztweiterbildung analysiert werden. Es muss eine Verpflichtung aller Kliniken zur Weiterbildung geben, die Finanzierung muss diskutiert werden“, so Reinhardt. Dafür bedürfe es juristisch belastbarer Regelungen zu Arbeitsverträgen. Die Ärztekammern sorgen für die Implementierung von Verbundweiterbildungsbefugnissen, gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag.

„Die Frage nach dem Personal ist die eigentliche Zukunftsfrage für die Krankenhausversorgung in Deutschland. Deswegen gehört sie an den Anfang des Reformprozesses und nicht ans Ende. Wir stehen bereit, bei der Entwicklung der Vorhaltevergütung und bei der Definition der Leistungsgruppen unsere Expertise bei der ärztlichen Personalbemessung und der Facharztweiterbildung einzubringen“, betont der BÄK-Präsident. Dabei werde man noch stärker auf kooperative, träger- und sektorenübergreifende Weiterbildungsmodelle setzen, die der Weiterbildungsordnung entsprechen. „Die Qualität der ärztlichen Weiterbildung ist für uns nicht verhandelbar“, so Reinhardt.