Reinhardt: „Gefälligkeitsatteste sind kein Kavaliersdelikt"
Berlin - Das Ausstellen falscher Atteste gegen die Maskenpflicht ist ein Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung und kann auch strafrechtlich relevant sein. Das hat Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung klargestellt (18.09.2020). Auch wenn es sich nur um eine kleine Zahl von Ärzten handele, die sogenannte Gefälligkeitsatteste ausstellen, habe die Bundesärztekammer dazu eine klare Haltung: „Wir tolerieren das unter keinen Umständen“, so der BÄK-Präsident.
„Gefälligkeitsatteste auszustellen ist kein Kavaliersdelikt“. Das ärztliches Berufsrecht regelt klar: Ärzte müssen beim Ausstellen von Attesten sorgfältig vorgehen. Reinhardt wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht nur die Aussteller solcher Atteste in Konflikt mit dem Strafrecht kämen, sondern auch diejenigen, die von den Attesten Gebrauch machten.