Krankenhausreform: Prüfsteine sind Personalausstattung, Nachwuchsförderung und Bürokratieabbau
Zu dem Ende vergangene Woche bekannt gewordenen ersten, noch unvollständigen Arbeitsentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:
„Wir alle wissen, dass die vielfältigen Probleme der Kliniken in Deutschland nicht unmittelbar nach Inkrafttreten der Krankenhausreform gelöst sein werden. Die Neugestaltung der Krankenhausvergütung und -planung ist ein Projekt für viele Jahre. Zentrale Reformelemente werden erst nach dem Ende der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt werden können. Umso wichtiger ist es, dass die Reform von Bund und Ländern gemeinsam und parteiübergreifend getragen wird. Die Politik muss dieser Verantwortung durch Kompromissfähigkeit und Sachorientierung gerecht werden.
Dabei gilt: Eine tragfähige Reform kann nur unter Einbindung der Fachkompetenz der Ärzteschaft und der Selbstverwaltung gelingen. Nachdem wir dies lange vermisst haben, ist es gut, dass nach den Eckpunkten auch der Arbeitsentwurf diese Einbindung strukturiert vorsieht. Die Bundesärztekammer vertritt den sektorenübergreifenden Sachverstand der Ärzteschaft in Klinik und Praxis. Deswegen ist sie nicht nur bei der Weiterentwicklung der Leistungsgruppen, sondern auch bei den Festlegungen zu den geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen einzubeziehen.
Anzuerkennen ist auch, dass im Arbeitsentwurf erstmals Ansätze für eine Begrenzung der ausufernden Bürokratie erkennbar sind, die aktuell abertausende von Arbeitsstunden aus der Patientenversorgung abzieht. Es ist richtig, die verschiedenen Prüfaufträge der Medizinischen Dienste auf das wirklich Notwendige zu begrenzen, zu bündeln und durch eine transparente Datenbank Doppel- und Mehrfachprüfungen zu vermeiden. Auch der Abschied vom Irrweg der sogenannten „planungsrelevanten Qualitätsindikatoren“ reduziert bürokratische Aufwände . Diese Schritte reichen für eine wirklich spürbare Bürokratieentlastung sicher noch nicht aus; aber es sind Ansätze, die wir um weitere Vorschläge ergänzen werden.
Bei einem anderen zentralen Thema bleibt der Arbeitsentwurf hingegen weitgehend eine Leerstelle: Die Stärkung der ärztlichen Personalausstattung und Nachwuchsgewinnung in den Krankenhäusern. Immerhin sind im Vergleich zu den Eckpunkten einige unsachgemäße Regelungsideen zur ärztlichen Weiterbildung in Verbindung mit den sogenannten Level-Ii-Kliniken entfallen. Positive Ansätze zur Stärkung der ärztlichen Weiterbildung, auch mit Blick auf die notwendige Finanzierung, fehlen jedoch. Außerdem fehlt eine Verankerung der patienten- und aufgabengerechten ärztlichen Personalausstattung in der Ermittlung der Vorhaltevergütung. Hier werden wir weiter Überzeugungsarbeit leisten und für das ärztliche Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer als Maßstab werben. Denn gute Krankenhausversorgung geht nur mit genügend gut qualifiziertem Personal.
Und last but not least bleibt die große Leerstelle bei der Finanzierung. Das gilt mittelfristig für die Transformationskosten der Reform, aber zunächst einmal auch kurzfristig für die Frage, wie die versorgungsnotwendigen Krankenhäuser stabilisiert werden sollen, bis die Reform in einigen Jahren überhaupt greift. Patientinnen und Patienten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern haben kein Verständnis für Kompetenzstreitigkeiten und gegenseitige Schuldzuweisungen von Bund und Ländern. Stattdessen brauchen wir schnell eine gemeinsame Kraftanstrengung beider Seiten, damit die Patientenversorgung nicht leidet. Dabei müssen nicht nur die Krankenhäuser in den Blick genommen werden, sondern genauso die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Nur so kann die angestrebte, sektorenverbindende Versorgung Wirklichkeit werden.“