Reinhardt plädiert für Widerspruchslösung bei der Organspende

Organspende

Die Bundesärztekammer unterstützt den heute vom Bundesrat beschlossenen Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende.

„Die Widerspruchslösung kann viele Menschenleben retten. Sie kann helfen, die große Lücke zwischen der hohen grundsätzlichen Spendebereitschaft in der Bevölkerung und den tatsächlichen niedrigen Spendezahlen zu verringern. Gleichzeitig wird mit der Widerspruchslösung die individuelle Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger über die Organspende respektiert“, sagte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt. Dafür sei es unbedingt erforderlich, dass Informationen zum Thema Organspende, zur Möglichkeit und auch zum Verfahren des Widerspruchs allgemein verständlich und niedrigschwellig zur Verfügung stehen.

Mit der Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung aufgefordert, sich erneut mit Einführung einer Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz zu befassen. Hintergrund ist, dass die Zahl der Organspenderinnen und -spender trotz langjähriger Aufklärungs- und Informationskampagnen auf vergleichsweise niedrigem Niveau stagniert. Ein Grund ist, dass Organspenden oft nicht realisiert werden können, weil keine Willensäußerung des möglichen Spenders vorliegt oder Angehörige eine Spende ablehnen, da der Willen des möglichen Spenders nicht bekannt ist. Bei der sogenannten Widerspruchslösung ist grundsätzlich jede Person Organspenderin beziehungsweise Organspender, es sei denn, sie – oder nach ihrem Tod – Ersatzpersonen wie etwa die nächsten Angehörigen widersprechen der Organentnahme.

Die Ärzteschaft hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach für die Einführung einer Widerspruchslösung stark gemacht. Sie ist in vielen Ländern bereits implementiert, so etwa in Frankreich, Irland, Italien, Österreich und Spanien.

Aus Sicht der Bundesärztekammer sendet die Widerspruchslösung nicht nur ein starkes Signal der Solidarität. Sie eröffnet auch die Chance auf eine verstärkte gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem sensiblen Thema Organspende. Auf dieser Grundlage könne jeder Bürger und jede Bürgerin eine gut informierte und selbstbestimmte Entscheidung treffen.