Rheinland-Pfalz: Corona-Tests für Reiserückkehrer: Hausärzt*innen vor Kollaps schützen
Mainz - Vor allem Hausärzte und Hausärztinnen sollen nun die Reiserückkehrer aus dem Ausland auf SARS-CoV-2 testen. Dies sieht die jetzt in Kraft getretene Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor.
Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sieht dies kritisch, erklärt deren Präsident Dr. Günther Matheis. Zwar seien Testungen der Reiserückkehrer sinnvoll, doch für die hausärztlichen Praxen sei dies so nicht leistbar. Die Rechtsverordnung sieht vor, dass Reisende innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Rückkehr auch in die Arztpraxen gehen sollen, um sich testen zu lassen.
Matheis: „Da kommen vermutlich potenzielle, aber unerkannte Virenträger erst drei Tage nach ihrer Rückkehr in die Praxis und sitzen mitten im Wartezimmer. Dieser unkontrollierte Zugang birgt Gefahren und stellt das bislang gut funktionierende Hygiene-Konzept der Hausärzte auf den Kopf.“ Bislang können die Hausarztpraxen ihre Patienten strikt zwischen potenziell-infektiösen und nicht-infektiösen Menschen trennen.
Diese Trennung wird bei unkontrolliertem Zugang aufgrund der Testserien so nicht mehr aufrecht zu halten sein. „Das kann zum Kollaps führen“, warnt Matheis. „Das neue Szenario könnte einer befürchteten zweiten Corona-Welle Vorschub leisten“, sorgt sich der Landesärztekammer-Präsident. Die neuen Testungen sollten im Sinne des Infektionsschutzes deshalb nicht erst in den Hausarztpraxen erfolgen, sondern direkt und zeitnah an speziellen Testzentren außerhalb der Praxisstrukturen in Flughäfen, Bahnhöfen und an Ländergrenzen.
Die Ärzt*innen vor Ort haben maßgeblich dazu beigetragen, die Pandemie in Grenzen zu halten und dabei gleichzeitig weiterhin eine gute Patientenversorgung ermöglicht. All das geschieht mit hohem personellem und logistischem Aufwand. Matheis: „Die Test-Vorgaben der neuen Rechtsverordnung belasten die hausärztlichen Praxen in unerträglichem Ausmaß und bergen Gefahren für die normale Patientenversorgung.“ Die beschlossenen Reihentestungen sind seiner Ansicht nach zudem staatliche Aufgaben, die nicht auf den regulären Praxisbetrieb abgeschoben werden dürfen.