Rheinland-Pfalz: Es gibt keinen Grund, Kammerwahlen ins nächste Jahr zu verschieben

Mainz - Mit der geplanten Änderung des Heilberufsgesetzes, die eine Verschiebung der Kammerwahl aller Heilberufskammern in Rheinland-Pfalz bis ins nächste Jahr ermöglichen soll, ist die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz in keiner Weise einverstanden. Zur Gesetzesänderung gibt es morgen eine Anhörung im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie des Landtags Rheinland-Pfalz.

Der Vorstoß zur Gesetzesänderung „ist im Alleingang der Pflegekammer Rheinland-Pfalz erfolgt“, erklärt Landesärztekammer-Präsident Dr. Günther Matheis. Die Begründung: Das Ende der Amtszeit einiger Kammerorgane falle in eine Zeitspanne, in der die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl neuer Kammerorgane aufgrund der pandemischen Lage nicht sichergestellt werden könne.

„Da die Kammerwahlen jedoch reine Briefwahlen sind, erschließt sich uns dieser Vorstoß mit dieser Begründung nicht, denn Wahllokale sind ja gar nicht nötig“, kritisiert Matheis. Nach Ansicht der Landesärztekammer gibt es keinen Grund und keine Notwendigkeit, Wahlen zu verschieben. Matheis: „Wir sind nicht erfreut über dieses Vorgehen der Pflegekammer. Schließlich wirft dies auch ein falsches Licht auf uns andere Heilberufskammern.“

Der Ärztekammer-Präsident ist zudem verärgert, weil die Pflegekammer das Thema im Alleingang so geschickt platziert habe als sei gar keine andere Lösung möglich. Matheis: „Ich halte das für ausgesprochen problematisch. Das kommt einer Vorspiegelung falscher Tatsachen oder gar einer Täuschung von Kammermitgliedern und Politikern nah.“ Denn eine Briefwahl bleibt von einer Pandemie unberührt.

Zur morgigen Anhörung sei auch kein Vertreter einer anderen Kammer eingeladen worden.

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